Experten: Reform des Klimaschutzgesetzes dürfte in Karlsruhe scheitern

Sachverständige warnten im Bundestag, dass die geplante Verschärfung des Klimaschutzgesetzes die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle.

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(Bild: nicostock/Shutterstock.com)

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Der Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes widerspricht dem Geiste des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Klimagerechtigkeit. Dies monierte Roda Verheyen von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther, die einige der Beschwerdeführer in dem Verfahren vertreten hatte, auf das die Exekutive nun reagiert. Die Initiative sehe etwa kein Recht auf eine "schnelle, planbare und gerechte Transformation" vor, obwohl dieses auch für Unternehmen wichtig sei. Die von der Regierung geplante "ganz moderate Anpassung der Mechanismen" zum Klimaschutz reiche nicht aus, beklagte Verheyen.

Der Schattenpreis für CO₂ etwa, der bei mindestens 195 Euro pro Tonne CO₂ liegen müsste, sei so niedrig angesetzt, "dass wir keinerlei Wirkungen bei Investitionen des Bundes sehen werden". Auch an den "Milliarden verfehlter Subventionen" für fossile Brennstoffe rühre die Exekutive nicht. 91 Prozent des angenommenen CO₂-Budgets für 2030 seien bereits verbraucht, spätestens 2035 dann alles, erläuterte die Anwältin. Damit würde dann nach wie vor eine "Vollbremsung" nötig, die die Karlsruher Richter genau vermeiden wollten.

Auch der Klimarat werde nicht weiter gestärkt. Generell hätten die "jungen Menschen", die das Urteil "für uns alle erstritten haben", es als sarkastisch empfunden, dass die an der Regierung beteiligten Parteien im Anschluss auf einmal sagten, sie hätten die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen schon immer gewollt. Den Klägern sei zudem nicht einmal die Chance gegeben worden, in angemessener Frist zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Laut dem Vorhaben soll der Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden. Bisher betrug das Reduktionsziel 55 Prozent. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent gesenkt werden, 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Auch Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die zwei der Verfassungsbeschwerden initiiert und finanziert hatte, hält den Entwurf aber für "nicht verfassungskonform". Die Regierung müsste ihr zufolge sofort Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dazu gehöre etwa ein Tempolimit von 120 km/h auf der Autobahn und 30 km/h in der Stadt, über das bis zu 100 Millionen CO₂ bis 2030 eingespart werden könnten.

Auch den privaten und öffentlichen Gebäudesektor, in dem es einen massiven Sanierungsstau gebe, vernachlässige die Exekutive weiterhin, rügte Metz. Die CO₂-Preisumlage müsste hier zu 100 Prozent den Eigentümern angelastet werden. Die Regierung hatte hier eine Aufteilung der Kosten zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern beschlossen, wogegen sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber sperrte.

Laut der DUH-Vertreterin haben die Verfasser des Entwurfs auch die Kreislaufwirtschaft total vergessen und das CO₂-Senkungspotenzial von Wald und Mooren nicht hinreichend bedacht, sodass "weitere Beschwerden folgen werden".

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht ging dagegen davon aus, dass die skizzierten Vorschriften den Vorgaben des Gerichts unter den aktuellen Rahmenbedingungen genügten. Das Ziel sei klar, das Temperaturniveau deutlich unter einem Plus von 2 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu halten. Wie der Gesetzgeber dafür das verbleibende -Budget für Deutschland bestimme und temporal Freiheiten sichere, liege in dessen Entscheidungsrahmen. Hier gebe es verschiedene Bewertungsverfahren.

Mehrere Sachverständige aus der Industrie sowie von Gewerkschaften und von den Kommunen waren sich einig, dass die Ziele prinzipiell richtig und erforderlich seien, aber eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Schritten und Ausgleichsmechanismen für die Unternehmen, Arbeiter und Bürger fehlten. Detlef Raphael von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände etwa forderte einen "raschen Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind, Geothermie und Fotovoltaik".

"Seit 15 Jahren fehlt erneuerbarer Strom", kritisierte auch Michael Vassiliadis von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Die Regierung müsse angesichts der bevorstehenden Mammutaufgabe zudem aufpassen, dass diese "nicht zur sozialen Entscheidungsfrage wird". Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund drängte auf ein umfassenderes Klimaschutzpaket 2.0, da auch Aspekte wie Beschäftigung, gute Arbeit und der Verteilung in den Vordergrund rücke.

Klimaschutz gebe es "nur mit Innovationen und Investitionen", erklärte Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Die Verfügbarkeit "CO₂-neutraler Energie" wie Wasserstoff müsse dramatisch gesteigert werden. Entscheidend sei zudem, auf der Ebene der G20-Industriestaaten "sehr schnell vergleichbare Ziele" zu bekommen. Vom Ansatz her schieße die Exekutive "weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat".

"Wir brauchen sektorale und nationale Reduktionspfade", unterstrich der Magdeburger Volkswirtschaftler Joachim Weimann. Mit dem CO2-Emissionshandel gebe es bereits ein Instrument, das eine lastenminimierende, sichere Vermeidung ermögliche. Die Politik ignoriere dieses aber weitgehend und setze etwa auf eine Förderung von Elektroautos mit dem Geld der Steuerzahler, die beim CO₂-Einsparen "um das 40 bis 80-Fache teurer" sei. Ein Schattenpreis von 195 Euro sei zudem nicht maßgebend, da dieser den Maximalschaden angebe. Die jetzt erforderlichen Reparaturen könnten aber viel kostengünstiger durchgeführt werden und den Worst Case so vermeiden helfen.

Das Spektrum der gehörten Experten reichte bis zum US-Klimawandelleugner William Happer, den die AfD benannt hatte. Der emeritierte Princeton-Professor legte dar, dass die Atmosphäre über die Jahrtausende hinweg meist zu wenig CO₂ enthalten habe und das Treibhausgas gut sei für die Landwirtschaft. Es mache den Planeten grüner. Die aktuelle CO₂-Anreicherung führe angesichts eines schier gleichbleibenden Abkühlungsverhältnisses über den Energieverlust in den Weltraum hinein zu einer "Erwärmung von weniger als einem Grad". Daher lohnten sich die ganzen Reduktionsmaßnahmen nicht. Die NASA und die US-Klimabehörde NOAA veröffentlichten gerade andere Erkenntnisse. Die Reform des Klimaschutzgesetzes soll bereits am Donnerstag im Bundestagsplenum beschlossen werden.

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