USA: Dauerüberwachung aus der Luft ist verfassungswidrig

Extrem knappe Gerichtsentscheidung für den Datenschutz: Täglich von früh bis spät eine ganze Stadt aus der Luft zu filmen, verstößt gegen die US-Verfassung.

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Skyline Baltimores

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Dauerhafte Überwachung unbescholtener Bürger einer ganzen Stadt ist in den USA verfassungswidrig. Das hat eine erweiterte Richterbank in dem Land mit 8 zu 7 Stimmen entschieden. Notwendig wäre ein richterlicher Durchsuchungsbefehl, der nur bei konkretem Tatverdacht erwirkt werden kann. Anlass der Entscheidung sind Überwachungsprogramme, bei denen Flugzeuge den ganzen Tag kreisen und jede Sekunde hochaufgelöste Fotos einer ganzen Stadt oder Region machen.

Seit Jahren werden so diverse US-Städte aus der Luft überwacht. Spezialisiert auf dieses "Aerial Investigation Research" ist die Firma Persistent Surveillance Systems (PSS). Sie hat, unterstützt durch Subventionen, ein relativ günstiges Überwachungssystem entwickelt. Ein Dutzend kommerziell vertriebener Kameras wird in einem Flugzeug montiert und erstellt Bilder mit einer Auflösung von mehreren hundert Megapixel.

Jede Sekunde werden etwa 83 Quadratkilometer abgelichtet. Die Aufnahmen werden sofort zu Boden gefunkt und gespeichert. PSS-Mitarbeiter werten die Aufnahme für die Polizei aus. Anhand der Bilder können einzelne Personen stundenlang verfolgt werden, ohne es zu merken – auch später noch und natürlich auch rückwirkend für die Zeit bevor sie Opfer, Zeuge oder Täter einer Straftat geworden sind, oder mit einer solchen Person Kontakt hatten.

Unter anderem hat die Polizei Baltimores solche Dauerüberwachung bereits 2016 in Auftrag gegeben. Nach einem öffentlichen Aufschrei wurde das Programm wieder eingestellt. Doch im April 2020 buchte Baltimores Polizei erneut PSS-Überwachungsflüge von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Ein Gönner zahlte die Millionenrechnung. Die Daten wurden mit Informationen aus Überwachungskameras am Boden, Kennzeichenkameras, und in der Stadt verteilten Mikrofonen zusammengeführt.

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Zwei Bürger und ein Schwarzen-Think-Tank aus der Stadt wollten sich das nicht gefallen lassen, und verklagten die Polizei vor einem US-Bundesgericht auf Unterlassung. Das Programm verstoße gegen den Vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, der grundsätzlich gerichtliche Genehmigungen für Durchsuchungen verlangt. Das soll vor willkürlichen Eingriffen der Behörden in die Sicherheit und Privatsphäre der Bürger schützen.

Zudem beantragten die Kläger eine Einstweilige Verfügung, um die Flüge sofort zu stoppen. Das Bundesgericht lehnte diesen Antrag aber ab, weil die Überwachung wahrscheinlich verfassungskonform sei. Das wurde vom Bundesberufungsgericht mit 2:1 Stimmen bestätigt. Doch die Kläger gaben nicht auf. Sie beantragten eine erneute Anhörung vor einer erweiterten Richterbank des selben Gerichts ("en banc hearing"). Das wird nur sehr selten gewährt, in diesem Fall aber schon.

Gebracht haben die Überwachungsflüge über Baltimore wenig. Wegen geringer Ergiebigkeit für polizeiliche Ermittlungen wurden sie Ende Oktober 2020 eingestellt. Anfang Februar 2021 teilte die Polizei Baltimores mit, die meisten Aufnahmen gelöscht zu haben. Nur rund eine Million Bilder werde für laufende Ermittlungen weiter gespeichert.

Mit diesem Schachzug versuchte die Polizei, das Gerichtsverfahren zu beenden: Da die Überwachung eingestellt ist, sei die Klage hinfällig. Dem hat sich das Gericht aber nicht angeschlossen, weil die Polizei ja doch einige Fotos für Ermittlungen oder Strafverfahren nutzen möchte.

Es ist der Zugriff auf die Bilder – nicht deren Anfertigung –, der eine Durchsuchung darstellt. Und für eine Durchsuchung sei nun einmal ein richterlicher Durchsuchungsbefehl (Warrant) erforderlich. Die noch gespeicherten Bilder dürfen Baltimores Ermittler nicht mehr verwenden. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsentscheidung hervor.

Dieses Ergebnis haben acht der 15 Richter unterstützt. Sieben Richter hätten die Polizei weitermachen lassen. Die Begründungen unterscheiden sich im Einzelnen, sodass es insgesamt sechs Begründungen gibt: Zwei des vorsitzenden Richters für Bürgerrechte, eine weitere für Bürgerrechte, und drei für die Überwachung.

Die zentrale Begründung, der sich acht Richter angeschlossen haben, stützt sich vor allem auf den Präzedenzfall Carpenter v. United States. Darin hatte der US Supreme Court erkannt, dass Handy-Standortdaten nur mit gerichtlichem Durchsuchungsbefehl ausgewertet werden dürfen. Seither müssen US-Behörden einen konkreten Tatverdacht haben, bevor sie sich die Standortdaten eines Handys über einen längeren Zeitraum vom Netzbetreiber holen dürfen.

Der aktuelle Fall heißt Leaders of a Beautiful Struggle, Erricka Bridgeford et Kevin James v. Baltimore Police Department et Michael S. Harrison und wurde am US-Bundesberufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk unter dem Az. 20-1495 geführt. Die Entscheidung hat Vorbildwirkung für andere Gerichte und ist in Maryland, beiden Virginias und beiden Carolinas bindend. Die Polizei könnte eine Anhörung durch den US Supreme Court beantragen, was aber nur selten gewährt wird.

(ds)