Blaue Karte: Zuzug von Fachkräften in die EU soll einfacher werden

Das EU-Parlament hat die Reform der "Blue Card" beschlossen, mit der Schwellen für hochqualifizierte Einwanderer aus Drittstaaten gesenkt werden.

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(Bild: giggsy25/Shutterstock.com)

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Die EU will stärker gegen den vielbeklagten Fachkräftemangel in Schlüsselsektoren wie der IT-Branche vorgehen. Das EU-Parlament hat dazu am Mittwoch eine Novelle der Richtlinie für die "Blaue Karte" befürwortet, mit der hochqualifizierte Bürger aus Drittstaaten in der EU leichter angestellt werden können sollen. Für die Reform waren 556 Abgeordnete, 105 dagegen, 31 enthielten sich.

Die ursprüngliche Blue-Card-Richtlinie trat 2009 in Kraft. Bisher hat das Instrument nach Ansicht der EU-Gremien aber nicht genügend Fachkräfte angezogen. 2019 wurden in der EU insgesamt 36.806 Blaue Karten ausgestellt, die meisten davon in Deutschland (28.858). 2016 waren hierzulande 17.362 Blue Cards ausgegeben worden.

Nach den neuen Regeln, auf die sich Verhandlungsführer des Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission im Mai verständigt hatten, müssen und Antragsteller einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Job-Angebot von mindestens sechs Monaten sowie einen Nachweis über höhere Qualifikationen oder berufliche Fähigkeiten vorlegen. Derzeit ist ein 12-monatiger Vertrag oder ein Angebot erforderlich. Die Gehaltsschwelle sinkt auf mindestens 100 und höchstens 160 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in dem Mitgliedstaat, in dem der Bewerber beschäftigt ist. Bislang lag sie bei 150 Prozent ohne Obergrenze.

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Personen mit internationalem Schutzstatus wie Flüchtlinge werden zudem auch in anderen Mitgliedsstaaten als dem, in dem sie etwa Asyl erhalten haben, eine EU-Blue-Card beantragen können. Es wird ferner möglich, bestimmte Arten von beruflichen Qualifikationen beispielsweise im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien durch den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung zu belegen. Inhaber einer Blue Card können nach einem anfänglichen einjährigen Aufenthalt in dem Land, das ihnen die Karte zuerst erteilt hat, auch in einen anderen EU-Staat umziehen. Familien sollen schneller zusammengeführt werden können und alle Angehörigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Der Rat muss den ausgehandelten Kompromiss ebenfalls noch formell bestätigen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt kann die überarbeitete Richtlinie dann in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung anzupassen.

(mho)