Bundesrat stimmt für Ladesäulenverordnung mit Lesegeräten

An jeder Ladesäule muss künftig ein Terminal für Debit- und Kreditkarten angebracht werden. Änderungsbedarf sehen die Länder bei den geplanten EU-KI-Regeln.

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(Bild: guteksk7/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag der heftig umstrittenen Ladesäulenverordnung in der Form zugestimmt, wie sie die Bundesregierung im Mai beschlossen hatte. Damit kommt eine Pflicht zum Einbau physischer Lesegeräte für Debit- und Kreditkarten in beziehungsweise an allen Ladesäulen. Wirtschaftsverbände waren gegen diese Auflage monatelang Sturm gelaufen.

Auch der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrats sowie seine Gremien für Umwelt und Verkehr hatten im Vorfeld diesen Punkt kritisiert. Die Lesegeräte kämen ihnen zufolge nur bei einem geringen Teil der Ladevorgänge zum Einsatz, da die überwiegende Mehrheit der Autofahrer vertragsbasiert unter Nutzung von RFID-Karten oder digitalen Apps Strom tanke.

Die physischen Geräte seien bei der Anschaffung und im Betrieb teuer, argumentierten die drei Ausschüsse. Die Kosten müssten letztlich von allen Kunden mitgetragen werden. Auch könnten mit den verfügbaren Mitteln weniger Stromzapfsäulen gebaut werden, was den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur gefährde. Die Zahlung per Kreditkarte sei ferner einfach mit einem webbasierten System zu ermöglichen. Ihre Änderungsempfehlungen sowie ein Änderungsantrag Schleswig-Holsteins fanden bei der Abstimmung im Plenum aber keine Mehrheit.

Die Verordnung soll generell dafür sorgen, dass die Ladeinfrastruktur verbraucherfreundlicher wird und Fahrer von E-Autos ihr Kfz überall und unkompliziert mit Strom tanken können. Neu errichtete Ladepunkte müssen künftig über eine Schnittstelle verfügen, mit der Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Es soll Kunden so leichter fallen, ad hoc freie Stromzapfsäulen anzusteuern.

Die Bundesregierung will mit der Verordnung sicherstellen, dass eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht und die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingehalten werden. Sie legt daher Wert darauf, dass Betreiber eines Ladepunkts direkt daran oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und mindestens kontaktlose Systeme zum Vorhalten einer Bezahlkarte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation (NFC) anbieten müssen.

Diese Vorgabe schlage mit Kosten von 165 Millionen Euro zu Buche, hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gewarnt. Der Einbau der Geräte erhöhe die Kosten für die Elektromobilität insgesamt. Ähnlicher Protest kam etwa vom Verband der Automobilindustrie (VDA).

Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte im Plenum noch vergeblich für den Antrag des Landes mit dem Hinweis geworben, dass die Girokarte schon in Europa kein zukunftsfähiges Zahlungsmittel mehr sei. Die Initiative der Bundesregierung verglich er damit, "in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen zu bauen".

"Die Ladesäulenbetreiber müssen in der Pflicht stehen, an allen neuen Ladepunkten das Zahlen mit Debit- und Kreditkarte anzubieten", forderte dagegen der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag. Verbraucher müssten die Sicherheit haben, "immer und überall ohne Vertrag laden zu können". Die Kartenzahlung sei bekannt, transparent und gewünscht. Nur so könne der Wechsel auf E-Autos beschleunigt und der Klimaschutz verbessert werden.