Kurz informiert: Klarnamenpflicht, Ladekabel, Ladesäulen, Spotify

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Inhaltsverzeichnis

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook gekippt, nach ein User des sozialen Netzwerks grundsätzlich den Namen verwenden muss, den er oder sie auch im täglichen Leben gebraucht. Dieser pauschale Passus sei unwirksam. Die Klausel zur Klarnamenpflicht sei "nicht klar und verständlich" gewesen, führt der BGH in einer Mitteilung aus. Für Facebooks Mutterkonzern Meta ist die BGH-Ansage ein Rückschlag. Der Konzern hatte sich vorab überzeugt gezeigt, "dass Menschen mehr Verantwortung für ihre Aussagen übernehmen, wenn sie ihren echten Namen auf Facebook verwenden".

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Ein Vorschlag für einheitliche Ladegeräte für Handys und andere Elektrogeräte hat eine weitere Hürde genommen: Der Rat der EU-Staaten stimmte dem Vorschlag zu, dass USB-C bei Smartphones sowie bei Tablets, Kopfhörern, Lautsprechern, tragbaren Spielekonsolen und Kameras zur Norm werden soll. "Damit soll dafür gesorgt werden, dass bei der Anschaffung eines neuen Mobiltelefons oder ähnlichen Geräts nicht mehr jedes Mal ein neues Ladegerät dazu gekauft werden muss." Außerdem soll ein Piktogramm auf der Verpackung zeigen, ob ein Gerät mit oder ohne Netzteil verkauft wird. Im nächsten Schritt muss sich das Europaparlament ebenfalls auf eine gemeinsame Linie einigen.

Kurz informiert – auch als Podcast

Die wichtigsten News des Tages komprimiert auf 2 Minuten liefert unser werktäglicher News-Podcast. Wer Sprachassistenten wie Amazon Alexa oder Google Assistant benutzt, kann die News auch dort hören bzw. sehen. Bei Alexa einfach den Skill aktivieren oder Google Assistant sagen: "Spiele heise Top".

Der ADAC kritisiert verwirrende Regeln beim Parken an öffentlichen Stromladesäulen in Deutschland. Der Verkehrsclub forderte heute, dieses "Schilder-Wirrwarr" durch bundesweit einheitliche Regeln für Laden und Parken zu ersetzen. Die aktuelle Beschilderung sei teilweise "unklar und missverständlich". Der ADAC hatte in den 16 deutschen Landeshauptstädten beziehungsweise Stadtstaaten die Regeln für das Parken an öffentlichen Ladesäulen abgefragt und große Unterschiede festgestellt. So durften nur in fünf Städten Elektrofahrzeuge aller Art an den Säulen parken. In den restlichen brauchte man dafür ein E-Kennzeichen. Dafür durften in zwei Städten an einigen Ladestationen nachts sogar Verbrenner parken.

Der Rockmusiker Neil Young hatte gegen Coronaverharmlosung auf Spotify protestiert und mit Entfernung seiner Musik gedroht. Er wolle nicht auf einer Plattform präsent sein, die Fehlinformationen zum Coronavirus verbreite. Nun macht Neil Young Ernst und hofft, dass andere Künstler und Plattenlabel seinem Beispiel folgen, um die Verbreitung "lebensbedrohlicher Fehlinformationen" über das Virus zu stoppen, schrieb der 76-jährige Musiker auf seiner Internetseite.

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(igr)