Atomanlagen dürfen in Belgien gar nicht mehr fotografiert werden

Bisher durften Atomanlagen in Belgien nicht aus der Luft oder von Satelliten aus fotografiert werden. Das Verbot wurde ausgeweitet.

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Atomkraftwerk Tihange.

(Bild: Engie)

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In Belgien dürfen seit dem heutigen Freitag Atomanlagen generell nicht mehr ohne Erlaubnis des Innenministeriums und der Atomaufsicht fotografiert oder gefilmt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Bilder von kerntechnischen und sensiblen Anlagen nicht wahllos verbreitet und verwendet werden können, teilt die Agentur für Nuklearkontrolle FANC mit.

Seit dem 23. März 2020 galt in Belgien bereits, dass von Atomanlagen nicht von Satelliten und aus der Luft fotografiert und die Fotos oder Filme nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn auf ihnen Einzelheiten zu erkennen sind. Belgien habe damit auf eine Anforderung der französischen Nationalversammlung und der Schweizer Atomaufsicht reagiert, erläutert die FANC.

Seit dem heutigen 28. Januar bezieht sich das Gesetz auf sämtliche Arten von Bildgebung, also nicht nur auf Luft- oder Satellitenbilder, sondern zum Beispiel auch Touristenfotos. Das Verbot durchsetzen können auch FANC-Inspektoren. Davon ausgenommen sind die Betreiber der Atomanlage selbst, doch können ihnen Auflagen für die Verwendung der Aufnahmen gemacht werden. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe belegt werden.

"Wir haben nach zwei Jahren feststellen müssen, dass auch anderes Bildmaterial für die Sicherheit unserer Anlagen problematisch sein kann. So kann auf einem touristischen Foto ein Zugang ersichtlich werden. Darum war eine Erweiterung dieses Gesetzes an der Tagesordnung", sagte eine FANC-Sprecherin laut flanderinfo.be

Wer ein belgisches Atomkraftwerk fotografieren möchte, kann dafür beim belgischen Innenministerium einen Antrag stellen. Die FANC stellt dafür auf ihrer Website einen Antrag bereit. Das erweiterte Verbot soll in den kommenden Monaten noch präzisiert werden. In Deutschland ist es verboten, sicherheitsrelevante Anlagen aus der Luft zu fotografieren, beispielsweise militärisches Gelände oder Atomkraftwerke.

(anw)