eBay für indizierte Medien nicht verantwortlich

Das Internetauktionshaus ist nicht verpflichtet, Angebote indizierter und beschlagnahmter Medien zu verhindern.

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Das Internetauktionshaus eBay ist nicht verpflichtet, Angebote indizierter und beschlagnahmter Medien zu verhindern. Mit dieser Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 10. Oktober ist der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD) nicht zufrieden. Jeglicher Jugendmedienschutz werde damit unterlaufen, meint Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands laut einer Mitteilung.

eBay stieß neben anderen Online-Auktionshäusern bereits vor zwei Jahren auf Unmut beim IVD. Nachdem man bei eBay auf anstößige Angebote gestoßen sei, hätten sich die Betreiber aber dazu bereit erklärt, entsprechende Filter einzusetzen, hieß es seinerzeit. Fünf Tage nach dem Amoklauf in Erfurt im April 2002 seien aber bei einer Stichprobenüberprüfung über 80 indizierte Spiele und 8 beschlagnahmte Spiele in Auktionen bei eBay zu Tage getreten.

Daraufhin hatte der IVD die Filtermaßnahmen als unzulänglich bezeichnet und verlangte Verbesserung. Ein Vergleichsversuch im Mai 2002 scheiterte, da eBay jede Verpflichtung zu Maßnahmen für den Jugendschutz ablehnte, schreibt der IVD in seiner Mitteilung. Daher prozessierte der Verband gegen eBay. Das Verfahren um eine Einstweilige Verfügung gegen das Auktionshaus verlor der IVD allerdings bereits im Widerspruchsverfahren im November 2001. eBay selbst legt immer großen Wert darauf, dass man grundsätzlich nicht für die Inhalte von Auktionen verantwortlich sei, da man nur die Plattform zur Verfügung stelle. Ein US-Gericht hatte eBay vor kurzem in dieser Ansicht bestätigt. (anw)