Automatisierte Autos dürfen künftig 130 km/h schnell fahren

Auf Straßen, die Autos vorbehalten sind, dürfen Pkw mit Spurhaltesystem künftig schneller als bisher fahren. Das hat ein UN-Gremium nun entschieden.

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(Bild: Mercedes-Benz)

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Pkw und leichte Nutzfahrzeuge dürfen mit einem eingeschalteten Spurhalteassistenten unter bestimmten Bedingungen künftig bis zu 130 km/h schnell fahren. Das hat das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) in Genf beschlossen.

Es setzt damit eine Empfehlung um, die in diesem Monat eine UN-Arbeitsgruppe abgegeben hatte. Bisher durfte Fahrzeuge mit einem "Automated Lane Keeping System" (ALKS) bis zu 60 km/h schnell fahren. Die erweiterte Erlaubnis gilt allerdings nur in bestimmten Umgebungen. Die Fahrbahnrichtungen müssen voneinander physisch abgetrennt sein, sie dürfen nicht von Fußgängern oder Radfahrern benutzt werden. Zudem muss der Fahrer das ALKS jederzeit außer Kraft setzen können beziehungsweise vom System dazu aufgefordert werden, die Lenkung selbst zu übernehmen.

Die Länder der Erde können die Bestimmung nun umsetzen und frühestens Anfang 2023 in Kraft setzen, geht aus einer UN-Mitteilung hervor. In Deutschland will Mercedes-Benz als erster Hersteller ein Auto auf die Straßen bringen, das dank des Systems "Drive Pilot" bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h zeitweise autonom fahren kann. Für diese Zeit soll es auch statt des Fahrers die Verantwortung tragen. Nach gängiger Klassifikation gilt das als Level 3 beim autonomen Fahren, während Fahrassistenten, bei denen weiter der Mensch am Steuer verantwortlich ist, noch unter Level 2 fallen. Die ersten bestellten Fahrzeuge mit dem System will Mercedes im Sommer ausliefern. Auch Honda ist in Japan mit einem solchen Auto auf dem Markt.

In der zugrundeliegenden UN-Verordnung werden Anforderungen an die Autohersteller festgelegt, Bestimmungen zu Typgenehmigung, technische Anforderungen, Audit und Berichterstattung sowie Tests sowohl auf Prüfstrecken als auch unter realen Bedingungen. In einem Datenspeicher ("Blackbox") müssen alle vom System initiierten Spuränderungen aufgezeichnet werden.

Bislang ist automatisiertes Fahren in Deutschland auf bestimmte Verkehrssituationen auf der Autobahn beschränkt, etwa bei Staus. In kritischen Situationen wie Tunneln oder bei der Gefahr von Glatteis, die Autos automatisch durch Kameras und Sensoren erfassen, müssen Fahrer alarmiert und das autonome Fahren ausgesetzt werden.

(anw)