Klimaschutz-Ministerium RLP: Facebook-Microtargeting doch zulässig

An Facebook-Anzeigen eines rheinland-pfälzischen Ministeriums gab 2021 Kritik, die ein Rahmenkonzept nun vermeiden soll. Targeting ist noch möglich.

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(Bild: Kaspars Grinvalds/Shutterstock.com)

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Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) schaltet wie andere Regierungsinstitutionen Anzeigen bei Facebook. An der konkreten Auswahl der Zielgruppen für diese Werbung (Microtargeting) sowie an gehäuften Anzeigen vor einem Wahltermin gab es aber 2021 Kritik: ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte im "ZDF Magazin Royale" den Microtargeting-Einsatz bei Anzeigen aufgedeckt.

Auf Basis eines Rechtsgutachtens hat das MKUEM nun ein Rahmenkonzept entwickelt und veröffentlicht, das zielgerichtete Werbung durch Microtargeting ausdrücklich einschließt.

Der Streit um das Microtargeting zeigt einen weiteren Fallstrick, den Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen für öffentliche Institutionen bereithalten.

Laut Rechtsgutachten ist "davon auszugehen, dass das vom Ministerium verwendete Microtargeting im weit überwiegenden Teil rechtlich unbedenklich war". Allerdings "wurden jedoch [vereinzelt] verfassungsrechtlich unzulässige Zielgruppenkriterien verwendet". Als Beispiele nennt das Rechtsgutachten "die Verwendung des Kriteriums "Bündnis 90/Die Grünen", das für etwa drei Viertel der beworbenen Beiträge eingesetzt wurde".

Das Gutachten vermutet auch: "Das deutlich seltener verwendete Zielgruppenkriterium "Grüne Politik", von dem sich nicht aufklären lässt, inwiefern Facebook es vom Kriterium "Bündnis 90/Die Grünen" unterscheidet, dürfte ebenfalls unzulässig sein."

Und ebenso sei es wohl unzulässig gewesen, das "Ausschlusskriterium "politische Linke"" verwendet zu haben, weil davon "Anhänger bestimmter Parteien überproportional häufig betroffen" sind.

Laut Rechtsgutachten ist jedoch die "Wirksamkeit von Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook ohne die Nutzung von Microtargeting stark eingeschränkt". Und "deshalb ist die grundsätzliche Nutzung von Microtargeting durch die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geboten."

Das Rahmenkonzept legt nun fest, dass die Social-Media-Aktivitäten des MKUEM "alle Prinzipien staatlichen Informationshandelns befolgen", vor allem Allgemeinzugänglichkeit der Information.

Daher nutze man in Zukunft nur noch Einschluss-, aber keine Ausschlusskriterien für die Zielgruppenwahl. Das Rahmenkonzept nennt konkrete Beispiele für Microtargets, für den Themenbereich Energie etwa: "Klima, Erneuerbare Energie, Elektrische Energie, Sonnenenergie, Nachhaltige Energie, Windenergie, Windkraftanlage, Bioenergie, Solarstrom, Energieeffizienz, Photovoltaik, Photovoltaikanlage, Photovoltaik-Freiflächenanlage, Wärme, Strom, Stromerzeugung, Stromnetz".

(ciw)