Handelsregister.de: Onlineabfrage verrät private Daten

Handelsregister-Einträge lassen sich seit Anfang August einfach online abfragen – ohne Registrierung oder Kosten. In den Daten finden sich auch private Angaben.

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DSGVO-Evaluation: Die Panik hat sich gelegt, die Welt dreht sich noch
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Auf der zentralen Registerplattform des Bundes unter handelsregister.de lassen sich seit dem 1. August sämtliche Einträge im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister abrufen – einfach so, per Webformular. Die für die Allgemeinheit nun leicht zugänglichen Dokumente enthalten oft sensible persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder auch Unterschriften.

Bisher musste man sich für Auskünfte beim Portalbetreiber Amtsgericht Hamm per Fax registrieren und für viele Dokumente auch Gebühren entrichten. Das Portal diente bisher als zentrale Onlineauskunft der deutschen Registergerichte. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der EU, dessen Umsetzungsfrist am 1. August ablief, wurde die Registerauskunft vereinheitlicht und die Zugangsbeschränkungen entfielen. Mit der Richtlinie will die EU die Gründung von Gesellschaften und die Verfügbarkeit von Registerinformationen vereinfachen.

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Ein Portal, in dem jeder Bürger mal schnell nachsehen kann, wer hinter einem bestimmten Unternehmen steht, ist grundsätzlich eine gute Sache. Das fördert die Transparenz. Allerdings hat ein Leser, seines Zeichens Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen, einige Schönheitsfehler gefunden. Ihm ist aufgefallen, dass man in vielen Datensätzen private Daten oder Daten mit Missbrauchspotenzial findet.

So sind in etlichen Dokumenten Unterschriften nicht geschwärzt. Es finden sich private Anschriften im Klartext, häufig werden Geburtstage genannt. Bei Schriftsätzen von Vereinen sind auch im Klartext persönliche Kontonummern enthalten und bei Bestätigungen von Notaren sind zum Teil die Verifikationsnummern des Personalausweises enthalten.

Wir haben bei der Bundesdatenschutzbehörde nachgefragt, was sie zu den Einwänden sagt. Diese hat uns an die Landesdatenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen verwiesen, weil das Portal vom dortigen Justizministerium betrieben wird. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW betont, dass es das Portal schon länger gibt. Neu sei nur, "dass Abrufe aus dem Register nicht mehr kostenpflichtig sind und keine Nutzerregistrierung mehr vorgesehen ist."

Die Datenschützer verweisen auf die rechtlichen Grundlagen, die sich aus einer Reihe von Paragrafen unter anderem des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Handelsregisterverordnung ergeben. Insbesondere betont die Behörde unter Verweis auf Paragraf 10a HGB, das Portal diene "der Transparenz im Rechtsverkehr und der damit verbundenen Wirkungen gegenüber Dritten. Daher finden die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nur sehr eingeschränkt Anwendung."

Die nordrhein-westfälischen Datenschützer sehen aber auch, dass der neue Zugang zum Handelsregister "eine höhere Sensibilität bei den Betroffenen ausgelöst hat, die sich um einen möglichen Missbrauch ihrer Daten sorgen". Sie regen daher an, rechtliche Einschränkungen der freien Veröffentlichung aller Registerdaten im Netz im Interesse des Schutzes der betroffenen Personen zu erwägen, soweit europarechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.

Das scheint angezeigt, denn die Daten bergen Missbrauchspotenzial. Die Sicherheitsexpertin und "Krawall-Influencerin" Lilith Wittmann hat bereits angekündigt, eine Programmierschnittstelle (API) für das Handelsregister-Portal zu bauen. Eine solche Schnittstelle dürfte es noch einmal einfacher machen, schnell viele Inhalte aus dem Portal abzurufen – auch sensible.

Den Justiziar und Datenschutzbeauftragten des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, lässt die aktuelle Umsetzung des Handelsregisterportals ratlos zurück: "Ich halte das für ein krasses Versagen des Gesetzgebers bei der Abwägung zwischen berechtigten Forderungen nach Transparenz auf der einen und den Rechten der Betroffenen auf der anderen Seite." Das Portal sei gut mit dem Domain-Register vergleichbar, meint Heidrich: "Dort sind die Einträge ja auch nicht öffentlich einsehbar und nur ausnahmsweise mit berechtigtem Interesse abrufbar. Warum die Ungleichbehandlung?"

(jo)