Gasumlage: Verordnung in Kraft, Höhe der Umlage wird am 15. August bekannt

Noch bis zum 1. Oktober tragen Gas-Importeure höhere Kosten selbst, danach gilt die Umlage. Wie hoch sie sein wird, soll nächste Woche bekannt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 85 Kommentare lesen

Gas-Verdichterstation Haiming.

(Bild: Bayernets)

Lesezeit: 3 Min.

Die von der Bundesregierung erlassene "Verordnung über eine zeitlich befristete Gas-Umlage für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter" ist in Kraft getreten. Das heißt, bis zum 1. Oktober 2022 tragen Gasimporteure die erhöhten Kosten für die Beschaffung von Gas als Ersatz für Lieferungen aus Russland noch selbst, danach werden die Kosten auf die Verbraucher umgelegt. Die Importeure können dann bis zu 90 Prozent für ausgefallene Lieferungen und Kosten für Ersatzbeschaffung erstattet bekommen.

Wie hoch diese Umlage sein soll, werde am 15. August bekannt gegeben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Berechnet und veröffentlicht wird sie von Trading Hub Europe (THE). Die Höhe der Umlage soll laufend überprüft werden und sich nach der Höhe der Ersatzbeschaffungskosten richten.

Die Umlage werde nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Aus Verbraucherschutzgründen müssten Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen eingehalten werden. Daher werde die Umlage wahrscheinlich erstmals im November oder Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

Die Höhe der Umlage hänge von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Nach ersten überschlägigen Berechnungen könne sie 1,5 bis 5 Cent pro kWh betragen. Für das Beheizen einer 80 Quadratmeter großen Wohnung veranschlagt Eon beispielsweise jährlich durchschnittlich 11.200 kWh, hier ergäben sich bei 5 Cent jährliche Mehrkosten von 560 Euro.

Dabei ergänzt das Ministerium, dass nicht nur die Gas-Importeure, sondern auch die Verbraucher entlastet werden sollen. Dazu gehöre eine Reform des Wohngeldes und die Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden.

Höhere Kosten werden im deutschen Wirtschaftssystem von Unternehmen normalerweise zu Endkunden weitergereicht, auch in der Energieversorgung. Allerdings können im Gasmarkt die Preise teilweise erst deutlich später weitergegeben werden, weil Lieferverträge über längere Zeiträume gelten. Solange diese Verträge gelten, dürfen höhere Beschaffungskosten nicht weitergereicht werden. Wenn die Beschaffungspreise in besonders kurzer Zeit steigen – wie zum Beispiel jetzt durch Gasdrosselung in Russland –, können Unternehmen Finanzlücken entstehen, die sie mit Langfristverträgen nicht dauerhaft selbst ausgleichen können.

Hier greift das Energiesicherungsgesetz, das im Juli dieses Jahres ergänzt wurde. Der neue Paragraf 26, der Grundlage für die nun geltende Umlage-Verordnung ist, sieht einen so genannten saldierten Preisanpassungsmechanismus vor. Im Unterschied zum Paragraf 24 werden die höheren Preise nicht individuell auf die Kunden von Unternehmen weitergereicht, sondern auf alle Gaslieferanten weitergewälzt, die diese dann an die Kunden weitergeben können. Die Bundesregierung geht so vor, damit es in der Bevölkerung keine zufällige ungleiche Verteilung der Kosten gibt, wie sie selbst erläutert.

Die Gasumlage habe erhebliche handwerkliche Fehler, kritisierte Jens Spahn, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Die Regierung müsse an den Entlastungen noch nacharbeiten. Dabei ging es Spahn zum Beispiel um die Mehrwertsteuer auf Energiekosten. Die Gesellschaft THE wurde am 1. Juni 2021 von Bayernets, Fluxys TENP, Gascade, Gastransport Nord, Gasunie Deutschland Transport Services, GRTgaz Deutschland, Nowega, Ontras Gastransport, Open Grid Europe, Terranets bw und Thyssengas gegründet. Seit 1. Oktober 2021 ist die Marktgebietsverantwortliche für Deutschland.

(anw)