Justiz hat Zahl der Staatstrojaner-Einsätze auch 2020 zu hoch angegeben

Die aktuelle amtliche Statistik zur Telekommunikationsüberwachung ist schon wieder falsch: statt 98 Anordnungen zur Quellen-TKÜ im Jahr 2020 gab es 25.

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(Bild: Skorzewiak/Shutterstock.com)

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Déjà-vu-Erlebnis bei der offiziellen Statistik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) des Bundesamts für Justiz (BfJ): Erneut sind die Zahlen für die Quellen-TKÜ, bei der die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung in der Regel über Staatstrojaner abgegriffen wird, deutlich zu hoch. Statt der vor Kurzem für 2020 ausgewiesenen 98 Anordnungen für entsprechende Eingriffe in IT-Systeme auf Basis von Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) stellten die Gerichte tatsächlich "nur" 25 aus.

Schon im vorigen Jahr sah sich das BfJ bei der Statistik für 2019 gezwungen, die Zahlen im Nachgang deutlich nach unten zu korrigieren: Bei der Quellen-TKÜ war damals zunächst von 578 Genehmigungen die Rede, von denen 368 in die Tat umgesetzt worden seien. Nach der aktualisierten Fassung erteilten Richter 2019 aber 31 entsprechende Anordnungen, von denen drei tatsächlich ausgeführt wurden.

Für 2020 hat sich nun herausgestellt, dass in Brandenburg keine Quellen-TKÜ angeordnet oder durchgeführt wurde. "Die Justizbehörden dort haben die Statistik fehlerhaft ausgefüllt", twitterte der WDR-Reporter Florian Flade am Freitag. Das BfJ habe seine Vermutung bestätigt, dass die auffällig hohen Zahlen für dieses Bundesland nicht korrekt gewesen seien.

Damit fallen 73 vermeintliche Anordnungen auf einen Streich weg. Zugleich schrumpft die Summe der insgesamt tatsächlich durchgeführten Staatstrojaner-Einsätze zur Quellen-TKÜ von 15 auf 11. Das sind trotzdem noch acht mehr als 2019. Neun sollen 2020 in Nordrhein-Westfalen über die Bühne gegangen sein, drei gehen auf das Konto des Generalbundesanwalts.

Bei der Statistik für 2019 hatten zehn Bundesländer und der Generalbundesanwalt zunächst falsche Angaben bei der Abfrage der Zahlen durch das BfJ gemacht. Justizmitarbeiter sollen "Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt" und die Bögen offenbar missinterpretiert haben, hatte es 2021 zur Erklärung geheißen. Die umstrittenen Befugnisse zum Staatstrojaner-Einsatz, gegen die diverse Verfassungsbeschwerden anhängig sind, hatte die Polizei 2017 erhalten. Zahlen dazu weist das BfJ seit 2019 aus.

Bislang nicht geändert hat sich bei der Statistik für 2020 zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach Paragraf 100b StPO, bei denen die Fahnder etwa auch Festplatten inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden dürfen. In zehn Verfahren wurden hier Staatstrojaner-Einsätze genehmigt. Von zusammen 23 Erst- und Verlängerungsanordnungen sollen aber insgesamt lediglich acht durchgeführt worden sein. 2019 waren entsprechende Maßnahmen letztlich in 12 Fällen tatsächlich erfolgt.

(axk)