Eroberer der Lüfte: Wieso Mini-Drohnen der perfekte Start ins Hobby sind

Mini-Flugdrohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm machen beeindruckende Fotos und Videos. Und man darf sie auch ohne Führerschein fliegen.

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Zeichnung: 4 Flugdrohnen in einem Park; Ein Schild verbietet Flüge mit Geräten über 249 Gramm

(Bild: Thomas Kuhlenbeck)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Nico Jurran
Inhaltsverzeichnis

Keine Flugdrohnenkategorie begeistert Profis wie Einsteiger aktuell so sehr wie Mini-Kameradrohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm. Und das aus gutem Grund: Die Modelle sind super transportabel, bieten trotz ihrer geringen Größe verschiedene Flugmodi, und sie machen tolle Fotos und Videos aus der Luft. Vor allem aber unterliegen sie nach der aktuellen EU-Drohnenverordnung nur wenigen Restriktionen. So darf man diese Modelle aktuell und in absehbarer Zukunft ohne Führerschein oder anderen Kenntnisnachweis fliegen. Lediglich Registrierung und Versicherung sind Pflicht – dazu gleich mehr.

Auch das Fluggebiet kann man mit den Mini-Drohnen weitaus freier wählen als mit den größeren Modellen: So erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz in der Stadt (natürlich abseits von Flugverbotszonen wie Bundesautobahnen oder Flughäfen) und in der Nähe anderer Personen. Ebenso dürfen Sie auch mal über die Köpfe Unbeteiligter fliegen, sofern es sich nicht um Menschenansammlungen handelt.

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Außerdem sind die leichten Minis ideal für Drohnen-Einsteiger: Wie unser Vergleichstest zeigt, bekommt man bereits für unter 350 Euro Modelle, die hochauflösende Fotos und Videos aufnehmen, ein Live-Videobild zum Smartphone senden und mit programmierten Flugmanövern glänzen. Wer Lust bekommt, Drohnenfliegen als ernsthaftes Hobby zu betreiben, bekommt mit DJIs "Mini 3 Pro" seit Anfang des Jahres in der Klasse unter 250 Gramm sogar ein semi-professionelles Modell.

Dank raffinierter Aufhängungen, sogenannter Gimbals, gelingen Drohnen auch bei unruhigem Flug noch unverwackelte Aufnahmen.

(Bild: Daniel Clören)

Auch wenn man keinen Führerschein braucht, bleibt ein wenig Bürokratie: So besteht eine grundsätzliche Registrierungspflicht für Halter und Flugdrohne, und zwar bereits vor dem ersten Flug. Ausgenommen davon sind lediglich Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm, die nicht mit einem "Sensor zur Erfassung personengebundener Daten" ausgestattet sind – das meint unter anderem Kameras.

Die "UAS-Betreiberregistrierung" läuft online über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und kostet einmalig 20 Euro. Bei der Registrierung muss man den Scan seines Personalausweis oder Passes übersenden, aus dem der vollständige Name, der Geburtstag sowie das Gültigkeitsdatum des Ausweises hervorgehen.

Vom LBA erhält man dann eine persönliche Registriernummer, die für alle Drohnen gilt, die man betreibt – man muss also nicht jedes neu erworbene Modell einzeln anmelden oder den Verkauf einer Drohne melden. Entscheidend ist nur, dass die Registriernummer (sogenannte "e-ID") auf der Drohne angebracht (und vor einem Verkauf entfernt) wird. Die neue Plakette mit e-ID ersetzt die (feuerfeste) Version mit Name und Adresse des Eigentümers, die vor 2021 vorgeschrieben war.

Drei Tipps für einen sicheren Start

Einige Drohnen bieten eine praktische Auto-Start-Funktion: Sie heben auf Knopfdruck ab und schweben dann in der Luft, bis sie ein weiteres Kommando erhalten.

(Bild: Daniel Clören)

Moderne Drohnen bieten eine Reihe von Funktionen, die das Fliegen vereinfachen und Kollisionen vermeiden. Dennoch muss man den Umgang mit dem Fluggerät erst einmal lernen. Hier einige Tipps, damit die ersten Runden nicht mit einem Crash enden:

1. Machen Sie sich zunächst mit den Funktionen vertraut

Hält man die frisch erworbene Drohne in der Hand, möchte man am liebsten sofort loslegen. Nehmen Sie sich dennoch die Zeit, sich mit dem Modell, dem Controller und der App vertraut zu machen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die "Return to Home"-Funktion, mit der Drohnen auf Knopfdruck zum Startpunkt zurückkehren. Setzen Sie sich zudem nicht unnötig unter Druck, indem sie zum Jungfernflug Familie und Freunde einladen. Lernen Sie die Drohne besser zunächst alleine Schritt für Schritt kennen, üben Sie mehrfach zu starten und zu landen und versuchen Sie Manöver wie Anfliegen, Stoppen und Drehen.

2. Geben Sie nicht gleich Vollgas

Da die Mini-Drohnen aussehen wie Spielzeuge, unterschätzen viele, wie schnell sie sich durch die Luft bewegen. Einsteiger machen daher typischerweise den Fehler, die Steuersticks bis zum Anschlag zu drücken – mit der Folge, dass sie die Drohne gegen das nächstbeste Hindernis oder in den Boden rammen. Gehen Sie es daher zunächst sachte an und gewöhnen Sie sich an die Reaktionen der Drohne auf Ihre Eingaben. Bei vielen Modellen lässt sich die maximale Geschwindigkeit begrenzen, wovon Sie zu Beginn unbedingt Gebrauch machen sollten.

3. Widerstehen Sie der Versuchung, in der Wohnung zu fliegen

Geht es darum, in kurzer Zeit möglichst viel Schaden anzurichten, ist der Flug in der Wohnung ein echter Klassiker. Einsteiger unterschätzen, wie schnell eine Drohne mit einer kleinen Steuerbewegung an die Wand, den Fernseher oder einen anderen Einrichtungsgegenstand knallt – zumal nur wenige preiswerte Modelle mit Sensoren ausgestattet sind, die solche Kollisionen verhindern. Folgen Sie daher nicht der Versuchung, zum Einstieg eine Runde durchs Wohnzimmer zu drehen.

Auch wenn Mini-Drohnen Menschen bei Zusammenstößen selten schwer verletzen, können sie indirekt viel Schaden anrichten – zum Beispiel, wenn sie Autofahrer erschrecken und dadurch Unfälle verursachen. Der Gesetzgeber sieht daher eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden – und vor allem unabhängig von Größe und Gewicht. Dabei gilt, dass die neue Drohne vor dem ersten Probeflug haftpflichtversichert sein muss.

Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen Unfälle mit Flugdrohnen mittlerweile ein – zumindest, wenn diese im privaten Rahmen und nicht zu gewerblichen Zwecken geflogen werden. Teilweise gilt dies aber nur für Modelle bis zu einer bestimmten Größe. Ein Blick in die Unterlagen zu einer vor Jahren abgeschlossenen Versicherung hilft leider selten: Da das Fliegen von Drohnen noch ein recht junges Hobby ist, wurden die kleinen Fluggeräte in älteren Verträgen noch gar nicht erwähnt. Lieber setzt man sich daher mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung und klärt am besten schriftlich, ob und in welchem Umfang der vorhandene Vertrag Drohnen erfasst.

Hat man noch keine Drohnenversicherung, kann man seine Privathaftpflicht in vielen Fällen entsprechend erweitern – oder eine separate Versicherung abschließen, die es zu Preisen ab rund 14 Euro pro Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall gibt. Dabei sollten Sie auf eine weltweite Abdeckung – oder zumindest Ihrer potenziellen zukünftigen Urlaubsländer – achten, sowie darauf, ob andere Piloten automatisch mitversichert sind.

Von DJI gibt es für einige Drohnen sogenannte "Fly-More-Combos" mit Tasche und zusätzlichen Akkus. Solche Pakete sind durchaus sinnvoll, um das Modell sicher zu transportieren und mehr als nur eine kleine Runde fliegen zu können.

(Bild: Daniel Clören)

Dass die Drohnenverordnung nur wenige Vorgaben für Modelle unter 250 Gramm macht, ist nicht als Freibrief zu verstehen. Denn andere Gesetze gelten für alle Drohnen gleichermaßen, zum Beispiel, wenn es darum geht, fremde Grundstücke zu überfliegen oder im Privatbereich anderer Menschen zu filmen: Ohne Einverständnis der Betroffenen ist dies verboten. Leider hält sich aber nicht jeder Drohnenpilot an die Regeln.

Nach der Veröffentlichung des Berichts über die Drohnenverordnung brandete in der c’t-Leserschaft daher eine durchaus heftige Kontroverse darüber auf, wie sich Privatpersonen wehren können, wenn sie sich von Drohnen belästigt fühlen. Da uns hierzu zahlreiche Anfragen von Lesern erreichten, widmen wir diesem Thema einen eigenen Artikel, der Entscheidungen deutscher Gerichte rund um die Rechtmäßigkeit der Drohnenabwehr genauer betrachtet.

Drohnenfliegen ist ein faszinierendes Hobby. Doch Sie sollten kein großes und teures Flugmodell anschaffen, nur weil Sie Mini-Drohnen als Spielzeug abtun. Tatsächlich bieten gerade die Kameradrohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm ideale Voraussetzungen für den Einstieg: Die Investitionen halten sich ebenso wie die rechtlichen Auflagen für den Betrieb im überschaubaren Rahmen.

Selbst Stadtmenschen finden zudem mit den Minis einen Ort, an dem sie fliegen dürfen. Und spätestens im Urlaub lernt man zu schätzen, den Quadrokopter im Klappdesign einfach in der Tasche oder im Rucksack mitzunehmen, um eine abgelegene Steilküste von oben zu filmen.

Erste Drohne mit offizieller Klassifizierung

Laut Hersteller DJI ist die Mavic 3 (hier in der Cine-Ausführung) die weltweit erste Drohne, die gemäß EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurde.

(Bild: Daniel Clören)

Wer sich in jüngerer Zeit eine Drohne kaufen wollte, stieß auf eine absurde Situation: Einerseits müssen nach EU-Recht künftig alle Modelle einer sogenannten CE-Klasse zugeordnet werden, die bestimmt, wo und wie man fliegen darf. Andererseits gaben Hersteller immer nur an, dass ihre Drohnen noch keine Klassifizierung besitzen – mit Verweis auf ungeklärte Vorschriften und fehlende Prüfstellen.

Bei Modellen unter 250 Gramm ist dies unproblematisch, aber für die höheren Gewichtsklassen wird das ab dem Stichtag 1. Januar 2024 zum Problem, weil Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung dann automatisch in die Klasse C3/C4 fallen und damit praktisch aus den Städten verbannt werden.

Doch so langsam lichtet sich der Nebel: DJI hat nun, nach eigenen Angaben als erster Drohnenhersteller weltweit, eine C1-Zertifizierung (vom TÜV Rheinland) erhalten – und zwar für seine "Mavic 3"-Reihe. Das Zertifikat gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, also in der EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein.

Das C1-Zertifikat für die Mavic-3-Reihe erfordert ein Update auf die C1-konforme Firmware. Der Aufwand lohnt sich: Die Nutzer können fortan in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die A2-Prüfung Remote Piloting License ablegen. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne C1-Zertifikat bisher verwehrt oder nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich waren.

Als C1-zertifizierte Drohne mit entsprechender Firmware aktiviert die Mavic 3 Einstellungen gemäß der Drohnenverordnung, sobald sie im Europäischen Wirtschaftsraum geflogen wird. So wird etwa der Geräuschpegel auf 83 dB begrenzt.

DJI will voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2022 allen Besitzern einer Mavic 3 auf Wunsch kostenlos ein Kennzeichnungsschild für die Klasse C1 ausstellen. Dazu müssen die Kunden die Seriennummer ihrer Drohne angeben und bestätigen, die C1-Firmware eingespielt zu haben. Weitere Einzelheiten will DJI zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Im Vergleich: DJI Mini 3 Pro vs. Mini SE

Einstiegs- und Topmodell: DJI Mini SE (links) und DJI Mini Pro (rechts). Obwohl sie beide der Klasse unter 250 Gramm angehören, unterscheiden sich die Modelle in Funktionsumfang und Preis enorm.

Sowohl DJIs Mini SE als auch die seit Jahresbeginn erhältliche DJI Mini 3 Pro starten in der Drohnenklasse unter 250 Gramm. Obwohl für beide Modelle dieselben rechtlichen Vorgaben gelten, könnten sie kaum unterschiedlicher sein – wie ein direkter Vergleich zeigt.

So stecken in der Mini 3 Pro als erstem Modell dieser Kategorie vorne, hinten und unten Sensoren, wodurch sie Hindernisse in diesen Richtungen erkennt. So können Einsteiger völlig unbesorgt die ersten Übungsrunden mit dem Quadrokopter drehen. Die getestete Mini SE hat hingegen nur einen sehr einfachen Sensor, der den Abstand zum Boden überwacht.

Einen weiteren großen Unterschied gibt es bei den Flugmodi: Die Mini SE kennt nur "QuickShots", also programmierte Trickaufnahmen. Die Mini 3 Pro beherrscht darüber hinaus die Funktion "FocusTrack", bei der sie ein vorab ausgewähltes Motiv automatisch in der Bildmitte hält, während man entweder selbst steuert oder das Modell autonom um das Motiv kreist beziehungsweise dieses verfolgt. Zusammen mit den "MasterShots" (verschiedene Flugmanöver werden ausgeführt, während das Motiv in der Bildmitte bleibt) und Hyperlapse (dynamischer Zeitraffer) schließt die Mini 3 Pro in diesem Bereich zur schwereren DJI Air 2S auf.

Weiter geht es mit der Kamera: Die Mini 3 Pro nutzt einen 1/1,3 Zoll großen CMOS-Sensor mit 48 Megapixel – eine deutliche Verbesserung gegenüber der Mini SE mit 1/2,3-Zoll-Sensor und 12 Megapixel. 4K-Videos nimmt die Mini 3 Pro mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auf – ideal für Action-Aufnahmen. Die Mini SE erreicht hingegen die höchste Auflösung von 2,7 K (2720 × 1530 Pixel) lediglich mit maximal 30 fps. Zwar kann das Einstiegsmodell auch mit 60 Bildern pro Sekunde aufnehmen, aber nur in der Full-HD-Auflösung. Eine Zeitlupe beherrscht die Mini SE im Unterschied zur Mini 3 Pro gar nicht. Zudem kann man mit der Pro-Version in HDR aufnehmen und im Raw-Format fotografieren.

Schließlich lohnt sich ein Blick auf die Motoren, die bei der Mini 3 Pro wesentlich kräftiger sind. So erreicht sie nicht nur eine Maximalgeschwindigkeit von 57,6 statt 46,8 km/h und kann damit auch schnellere Objekte verfolgen, sie kämpft auch noch gegen eine steifere Brise von bis zu 38,5 km/h erfolgreich an.

Das alles hat seinen Preis: Die Mini 3 Pro kostet alleine schon 739 Euro, 839 Euro mit der Standard-Fernbedienung RC-N1 und stolze 999 Euro mit dem neuen Controller RC (mit eigenem Display, das das Handy überflüssig macht) – und war dennoch nach Verkaufsstart über Monate überall ausverkauft. Für die Mini SE zahlte man mit Standard-Fernbedienung 299 Euro.

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