Energiekrise: Braunkohlekraftwerke können ab 1. Oktober einspringen

Damit nicht mehr so viel Strom wie bisher aus dem knappen Erdgas erzeugt werden muss, können ab dem 1. Oktober Braunkohlekraftwerke an den Markt zurückkehren.

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Kühltürme am Kraftwerk Jänschwalde.

(Bild: LEAG)

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Die Bundesregierung hat mit Verordnungen die rechtlichen Weichen gestellt, damit ab dem 1. Oktober Braunkohlekraftwerke für die Stromproduktion in Deutschland als so genannte Versorgungsreserve herangezogen werden können. Außerdem wurde die sogenannte Netzreserve bis zum 31. März 2024 verlängert, die hauptsächlich Steinkohlekraftwerke betrifft. Sollte die Alarmstufe Gas bestehen bleiben oder falls die Notfallstufe ausgerufen wird, können die Kraftwerke aus der Netzreserve bis dahin laufen. Bisher endete die Netzreserve am 30. April 2023.

Mit der Versorgungsreserve und der Netzreserve sollen vorübergehend mehr Kohlekraftwerke Strom erzeugen, damit nicht mehr so viel Strom aus Erdgas erzeugt werden muss. Das ist wichtig, da Russland seine Lieferungen fast vollständig eingestellt hat. Zudem ist die Pipeline Nord Stream 1 seit einem mutmaßlichen Sabotage-Akt ohnehin nicht mehr funktionstüchtig.

Von der Verordnung für Braunkohle betroffen sind die LEAG-Kraftwerksblöcke Jänschwalde E & F im Lausitzer Revier sowie die RWE-Kraftwerksblöcke Niederaußem E & F und Neurath C im rheinischen Revier. Sie sollen zunächst befristet bis zum 30. Juni 2023 an den Markt zurückkehren können. Insgesamt sollen durch die Verordnung 1,9 GW Braunkohle in den Markt zurückkehren, das Bundeswirtschaftsministerium tauscht sich darüber nach eigenen Angaben seit Monaten mit den Betreibern aus. Diese bereiteten ihre Kraftwerke vor und sie entscheiden auch, wann sie wieder Strom einspeisen. Das hängt unter anderem von momentan laufenden Wartungsarbeiten ab.

Sollte die Alarmstufe Gas vor dem 30. Juni 2023 aufgehoben werden, sollen die Anlagen bis zum letzten Tag des folgenden Quartals am Strommarkt bleiben, längstens aber bis zum 30. Juni 2023. Damit soll ermöglicht werden, dass auch während der befristeten Teilnahme am Strommarkt Strom auf Termin vermarktet werden kann.

Seit Mitte Juli können bereits Steinkohlekraftwerke an den Strommarkt zurückkehren, bisher waren es die Kraftwerke Mehrum und Heyden 4. Weitere Anlagen werden momentan vorbereitet. Mit der Verlängerung des Geltungszeitraums der Netzreserve bis zum 31. März 2024 soll es planbarer werden, an den Markt zurückzukehren.

Beide Verordnungen wurden möglich durch Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz. Durch sie erhielt die Bundesregierung Verordnungsermächtigungen, die unmittelbar nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

(anw)