Oberster US-Gerichtshof bestätigt verlängerte Copyright-Fristen

Der Walt-Disney-Konzern behält die Rechte an der frühesten Version der Mickymaus für weitere 20 Jahre.

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Der US-amerikanische Supreme Court hat die Verlängerung der Copyright-Fristen für künstlerische Werke bei Einzelpersonen von 50 auf 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers und auf 95 Jahre für Firmen bestätigt. Der so genannte Sonny Bono Copyright Extension Term Act des US-Kongress von 1998 sei nicht verfassungswidrig. Diese Entscheidung hatte sich bereits im Oktober angedeutet, als der Supreme Court die Verlängerung der Copyright-Fristen zwar kritisiert, aber keinen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gesehen hatte.

Die Entscheidung der neun Richter ist aber nicht einhellig, es gibt zwei abweichende Meinungen. Richter Stephen Breyer schreibt in seiner Stellungnahme, die Verlängerung -- die längste seit Bestehen der USA -- habe ökonomisch den Effekt, dass das Urheberrecht praktisch ewig bestehe. Er stützt damit die Argumentation des Klägers Larry Lessig, der mit seiner Klage erreichen wollte, dass der Kongress die Fristen künftig nicht mehr ohne weiteres verlängern dürfte. Der Richter John Paul Stevens meint, wenn der Kongress nicht die Patent-Fristen verlängere, dürfe er auch nicht die Copyright-Fristen verlängern.

Das oberste Gericht der USA hatte die Klage des Rechtsprofessors Larry Lessig und von Eric Eldred, Betreiber eines Internet-Archivs von urheberrechtsfreien Schriften, seit Oktober 2002 behandelt. Lessing und Eldred sind der Meinung, der US-Kongress sei bei der Verlängerung der Fristen zu weit gegangen; er habe lediglich Wirtschaftsinteressen entsprechen wollen und dabei das öffentliche Interesse missachtet. Falls der Supreme Court der Klage entsprochen hätte, wäre unter anderem das Urheberrecht des Disney-Konzerns an der frühesten Version der Figur Mickymaus ("Steamboat Willie") in diesem Jahr ausgelaufen. Diese Figur und viele andere Werke hätten dann frei zum Beispiel im Internet veröffentlicht oder verwendet werden können. (anw)