USA: Auch Spam auf dem Anrufbeantworter ist Spam

Der US-Regulierer sperrt erstmals einen Netzbetreiber, weil er nichts gegen Robocalls unternimmt. Außerdem erklärt die Behörde Regeln für Handy-Sprachboxen.​

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Ein Telefonhörer mit Audiostecker liegt auf einem WLAN-Router

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 4 Min.

US-Netzbetreiber dürfen keine Sprachanrufe mehr vermitteln, die aus dem Netz des VoIP-Anbieter Global UC stammen. Grund ist, dass Global UC nicht genügend gegen Spamanrufe unternimmt. Es ist das erste Mal, dass die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) aus diesem Grund eine solche Sperre erlassen hat. Sechs weitere Firmen überprüft die FCC noch. Notrufe sind vom Vermittlungsverbot ausgenommen.

Außerdem stellt die FCC klar, dass auch direkt auf Handy-Sprachboxen deponierte Nachrichten, die von computergenerierten oder voraufgezeichneten Stimmen verlesen wurden, unter die Bestimmungen des Telephone Consumer Protection Act of 1991 (TCPA) fallen – selbst wenn es am Handy nie läutet. TCPA reguliert Spamanrufe, verbietet sie aber nicht.

Automatisierte Spamanrufe sind in Nordamerika eine Landplage. Dabei sind Robocall-Kampagnen nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber zeitlichen Einschränkungen. Angerufenen dürfen keine Gebühren entstehen, und Notrufnummern, Spitäler, Ärzte und Pflegeheime dürften zu gar keinen Tageszeiten belästigt werden. Verboten ist zudem, gefälschte Absenderrufnummern zu übermitteln, sowie Rufnummern anzurufen, die auf "Do Not Call"-Listen stehen. So einen Eintrag muss jeder Rufnummerninhaber allerdings aktiv veranlassen.

Seit Jahrzehnten haben Spammer gefälschte Anruferkennungen genutzt. Ähnlich wie bei Poststücken oder E-Mail gab es im Telefonnetz keine Verifizierung der angezeigten Telefonnummer des Absender oder Anrufers. Doch seit vorigem Jahr signiert Nordamerika Rufnummern im Kampf gegen Spam. Zum Einsatz gelangt das Framework STIR/SHAKEN.

STIR steht für Secure Telephony Identity Revisited. Dabei wird beim VoIP-Verbindungsaufbau nach dem Session Initiation Protocol (SIP) ein digitales Zertifikat mitgeschickt. Passt dieses nicht, kann der empfangende Netzbetreiber die Verbindung ablehnen oder seinen Teilnehmer warnen. SHAKEN ist ein unverbindliches Pendant für analoge Netze.

Nordamerikanische Telefonieanbieter müssen STIR seit Herbst 2021 einsetzen; allerdings hat die FCC einigen Betreibern erlaubt, vorerst andere Maßnahmen zur Spambekämpfung einzusetzen. Jeder Netzbetreiber muss seine Maßnahmen in einer Datenbank dokumentieren. Sieben Anbieter sind dieser Pflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen. Sie hatten eine Nachfrist bis 18. Oktober.

Sechs haben inzwischen etwas in die Datenbank geschrieben, was die FCC derzeit überprüft. Nur Global UC erklärt in seinem Datenbankeintrag nicht, was es gegen Spam tut. Die Firma meint ausdrücklich "wir brauchen keine Zertifizierung" und will ihren Datenbankeintrag sogar löschen. Daher hat die FCC vergangene Woche das Vermittlungsverbot ausgesprochen (Az. EB-TCD-22-00034406).

Eine weitere Entscheidung zu Sachen Spamanrufen geht sogar auf einen Antrag vom 31. März 2017 zurück: Das Unternehmen All About the Message, LLC (AATM), hat direkte Leitungen zu den Sprachbox-Systemen verschiedener US-Netzbetreiber eingerichtet und kann daher computergenerierte oder aufgezeichnete Sprachmitteilungen direkt in die Sprachboxen nichtsahnender Kunden schieben. Diese Methode, meinte AATM, falle nicht unter die Regeln des TCPA; weil niemand angerufen würde und den Betroffenen keine Gebühren entstünden, sei alles legal. Das wollte AATM von der FCC bestätigt haben, widrigenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Doch dieser Antrag erweist sich als Eigentor: Die FCC eröffnete nicht nur ein Verfahren, sondern stellte die Frage zur öffentlichen Konsultation. AATM versuchte erfolglos, den eigenen Antrag zurückzuziehen. Mehr als 8.000 US-Bürger, darunter auch einige Abgeordnete, haben sich beteiligt. Fast alle lehnten AATMs haarspalterische Gesetzesauslegung ab.

Diese Meinung teilt die FCC. Sie stellt in Bescheid CG Docket No. 02-278 fest, dass auch Sprachnachrichten auf dem Anrufbeantworter unter den "Anruf"-Begriff des Gesetzes fallen, selbst wenn es am zugeordneten Telefon nie läutet. Die Sprachbox-Belästigungen sind damit in den USA zwar noch immer nicht illegal, unterliegen aber den Einschränkungen des TCPA. Nur schade, dass die Behörde für diese Entscheidung fünfeinhalb Jahre gebraucht hat.

(ds)