Virtual Reality: US-Richter lehnt FTC-Antrag ab – Meta darf Within kaufen

Meta darf das VR-Unternhemen Within übernehmen. Ein zuvor gestellter FTC-Antrag, den Kauf zu verbieten, lehnte ein US-Richter nun ab.

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Man, der VR-Brille trägt

Landtagsdebatten sollen in Sachsen-Anhalt per VR-Brille erlebbar werden.

(Bild: Shutterstock)

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Gute Nachrichten für Mark Zuckerberg: Ein US-Richter sieht den Kauf des Virtual Reality(VR)-Anbieters Within durch Meta nicht als Wettbewerbs-einschränkend an. Zuvor hatte die Federal Trade Commission (FTC) einen Antrag auf Ablehnung der Übernahme gestellt, da der Deal aus Sicht der Regulierungsbehörde den Wettbewerb in einem neuen Markt behindere. Das berichtet Reuters.

Der Richter des kalifornischen US-Bezirksgerichts erklärte, dass die FTC nicht ausreichend nachweisen konnte, dass Meta nicht auch ohne die Übernahme des VR-Anbieters für Fitnessanwendungen (Supernatural) und immersiven Geschichtenerzählens, Within, ähnliche Bemühungen gestartet hätte. Meta besitze derzeit keine "VR-Fitness-Apps mit den einzigartigen Fähigkeiten, insbesondere der Erstellung von Fitness-Inhalten und die Produktionsmöglichkeiten im Studio", obwohl es über beträchtliche finanzielle Ressourcen und VR-Know-how verfügt, schrieb der Richter.

Zuckerberg habe zuvor vor einem Bundesgericht in San Jose (Kalifornien) ausgesagt, dass der Besitz von Within für die Ambitionen Metas "nicht so entscheidend sei". Es sei weniger wichtig, dass Meta die Erfahrungen besitze, als dass sie existierten. Meta dominiere die VR-Branche nicht, sondern trage zu dessen Aufbau bei, so eine Zeugenaussage Zuckerbergs im Dezember.

Das Urteil wurde bereits Anfang der Woche gefällt und am Freitag veröffentlicht. Zuckerberg freue sich einem Meta-Sprecher zufolge darüber, dass der Richter den Antrag der FTC abgelehnt habe, und über einen baldigen Abschluss der Übernahme. Dem Bericht zufolge wurde das Bestreben der FTC – den "relativ kleinen" Deal zu blockieren – als Test für die Bemühungen zukünftiger Verhinderungen gesehen, bei dem die Behörde gegen Übernahmen kleiner Unternehmen in aufstrebenden Märkten vorgehen möchte.

Zuckerberg ist sich Berichten zufolge sicher, dass das Metaverse die Zukunft ist, und rechtfertigt so die Preise etwa der Meta Quest Pro von 1800 Euro. In einem Interview erklärte der Meta-Chef, dass Kunden in Zukunft statt eines PCs lediglich eine entsprechende VR-Brille benötigen würden. Apple hingegen setzt auf die Augmented Reality(AR)-Technik, die Informationen in die reale Welt integriert. Im Januar wurde allerdings bekannt, dass Apple eine "echte AR-Brille" zunächst verschoben hat.

Die FTC reichte die Klage gegen Meta im Juli des vergangenen Jahres ein und bat den Richter um eine einstweilige Verfügung, um den Within-Kauf zu stoppen. Die FTC behauptet, dass "Metas Kampagne zur Eroberung von VR" 2014 mit der Übernahme des VR-Headset-Herstellers Oculus begonnen habe, berichtet Reuters weiter.

(bme)