Behörden führen vermehrt Kontenabfragen durch

Das Bundeszentralamt für Steuern hat zwischen Anfang Januar und Ende Juni auf Ersuchen der Finanzbehörden 17.626 Kontostammdaten abgerufen. Stark wachsendes Interesse meldet die Statistik bei Arbeits- und Sozialämtern.

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zwischen Anfang Januar und Ende Juni 2009 auf Ersuchen der Finanzbehörden 17.626 Kontostammdaten abgerufen. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Stark wachsendes Interesse meldet die Statistik für Arbeits- und Sozialämter. Nach den Angaben des federführenden Bundesfinanzministeriums haben vor allem Behörden, die für die Verteilung von Hartz-IV-Geldern zuständig sind, Kontenabrufersuche an das Bundeszentralamt gestellt. Die entsprechenden Anfragen beliefen sich im gesamten Jahr 2008 noch auf 1691 Stück. Im ersten Halbjahr 2009 waren es bereits 2687.

Auch vor der Ausgabe von Sozialhilfe werden vermehrt Kontostammdaten gefordert. Die Auflistung weist 355 Ersuche 2008 und 208 Anfragen zwischen Januar und Juni diesen Jahres aus. Wegen Wohngeld richteten die zuständigen Behörden im ersten Halbjahr 2009 exakt 41 Anfragen an die "Vermittlungsstelle", 2008 waren es insgesamt 50. Hinsichtlich der Ausbildungsförderung BAföG wollten bis Ende Juni dieses Jahr Behörden erst zweimal Auskunft. Im vergangenen Jahr liefen in diesem Bereich sechs Ersuche beim BZSt ein. Insgesamt führte die Einrichtung für Behörden jenseits der Finanzverwaltung den Angaben nach im ersten Halbjahr 2789 Kontenabrufe nach Paragraph 93 der Abgabenordnung durch.

Wenig Bewegung zeichnet sich bei der Inanspruchnahme des umstrittenen Abfrageinstrumentes durch die Strafverfolger ab. So bearbeitete die in diesem Bereich zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Paragraph 24c des Kreditwesengesetzes 2008 zusammengenommen 46.132 Kontenabrufersuche von Polizeibehörden und 18.520 von Staatsanwaltschaften. Zwischen Januar und Juni 2009 waren es 26.280 beziehungsweise 10.280 entsprechende Anfragen. Zur Verfolgung welcher Straftaten ein Ersuchen gestellt wird, liegt laut Finanzministerium nicht in der Kenntnis der BaFin. Im April war bereits bekannt geworden, dass sich die Zahl der Abrufe der Finanzämter insgesamt 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht habe. Bei der über die BaFin laufenden Anfragen war zuletzt 2007 eine stark steigende Tendenz zu registrieren. (Stefan Krempl) / (jk)