Niedersachsens Grüne wollen Informationsfreiheitsgesetz

Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will mit einem aktuellen Gesetzesentwurf allen Bürgern des Landes freien Zugang zu Verwaltungsakten gewähren.

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Der grüne Abgeordnete Helge Limburg kritisiert in Niedersachen ein "Kartell der Amtsverschwiegenheit".

(Bild: Bündnis90/Grüne)

Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will mit einem Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgern des Landes freien Zugang zu Verwaltungsakten gewähren. Das Vorhaben soll für alle Landes- und Kommunalbehörden gelten. Es knüpfe keinerlei Bedingungen an den Informationszugang, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Helge Limburg, am heutigen Montag in Hannover. Konkret will die Oppositionspartei etwa auch Akten zum Atommülllager Asse oder dem Versuchsendlager Gorleben, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, leichter einsehbar machen.

Der Entwurf soll in der letzten Augustwoche in den Landtag eingebracht werden. Limburg betonte, dass Niedersachsen in Sachen Informationsfreiheit ein "Entwicklungsland" darstelle. Mittlerweile hätten elf Bundesländer sowie der Bund selbst Informationsfreiheitsgesetze. Niedersachsen hingegen bilde mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen das "Kartell der Amtsverschwiegenheit".

In der Begründung zu dem Vorstoß heißt es: "Mittlerweile sind Informationsfreiheitsgesetze Standard in Europa und weltweit". Konflikte mit der Sicherung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Schutz personenbezogener Daten hätten sich regelungstechnisch und praktisch als beherrschbar erwiesen. Informationsfreiheitsgesetze seien nicht als Instrument gegen die Verwaltung zu verstehen, sondern vielmehr als Chance für mehr Transparenz und Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Sie dienten der Stärkung des Interesses am Gemeinwesen und der bürgerschaftlichen Teilhabe. Nicht zuletzt werde die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns verbessert. Dies sei ein wichtiger Baustein zur Korruptionsprävention durch Öffentlichkeit.

Um der Bedeutung des Informationszugangsrechtes gerecht zu werden, wollen die Grünen Einschränkungen des Informationszugangsrechtes in ihrem Entwurf als Ausnahmetatbestände in den Paragraphen 9 bis 11 genau bezeichnen und eng umreißen. Entsprechende Vorschriften seien als Ermessensvorschriften gestaltet, um einen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer Offenbarung und dem an der Geheimhaltung der Informationen zu gewährleisten, schreiben die Verfasser der Initiative. Das bedeute, dass eine Offenlegung im Einzelfall "grundsätzlich möglich sein sollte, wenn ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Bekanntgabe besteht". Gemäß den geplanten Regeln zum Schutz "öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung" soll der Zugangsanspruch etwa abgelehnt werden, wenn die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit "nicht unerheblich gefährdet" würden. Weitere Abwägungsklauseln gibt es zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten.

Gebühren für die Akteneinsicht sind dem Papier nach "so zu bemessen, dass das Recht auf Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann". Zudem sieht Paragraph 15 umfangreiche Veröffentlichungspflichten für die Verwaltung vor. Demnach haben die informationspflichtigen Stellen nach Maßgabe des Gesetzes die Öffentlichkeit "in angemessenem Umfang aktiv und systematisch" von sich aus zu unterrichten. "Sie führen hierzu Verzeichnisse, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen". Die erlassenen oder geänderten Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse seien zu veröffentlichen und ein elektronisches Informationsregister einzuführen, um das Auffinden von Akten zu erleichtern.

Im Bayerischen Landtag hatte Mitte Juli die schwarz-gelbe Regierungskoalition Gesetzesentwürfe der SPD und der Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Damit scheiterte in München der dritte Versuch aus den Reihen der Opposition, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu etablieren. Der inzwischen zum bayerischen Wirtschaftsminister avancierte FDP-Generalsekretär Martin Zeil hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit versprochen. Nun verwies ein FDP-Fraktionssprecher auf den Koalitionszwang. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von der Bürgerrechtsorganisation Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich enttäuscht über das Scheitern des Entwurfs. (Stefan Krempl) (tig)