Britische Polizei speichert weiterhin DNA-Proben von Unschuldigen

Britische Polizeidienststellen sind angewiesen, weiterhin DNA-Proben von nicht verurteilten Personen in der DNA-Datenbank zu behalten, obwohl dies vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für unzulässig befunden wurde.

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Britische Polizeipräsidenten sind strikt angewiesen worden, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Speicherung von DNA-Proben Unschuldiger zu ignorieren. Das berichtet die britische Tageszeitung Guardian, der nach eigenen Angaben ein Schreiben der für Ermittlungsakten zuständigen Abteilung der Association of Chief Police Officers vorliegt. Demnach sei nicht damit zu rechnen, dass das britische Innenministerium vor 2010 neue Richtlinien zu diesem Thema herausgeben werde. Es sei sehr wichtig, dass die Polizei einzelne Anfragen zur Löschung von DNA-Proben aus der Datenbank ablehnt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2008 entschieden, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. In den Anweisungen an die Polizeidienststellen heißt es laut dem Zeitungsbericht, Personen, die meinen, die Entscheidung des Gerichts betreffe auch ihren Fall, sollten eine offizielle Stellungnahme der Regierung abwarten. Die liegt zurzeit noch nicht vor, stattdessen ein Gesetzesvorhaben, laut dem die DNA-Proben jener Personen, die festgenommen, aber nicht verurteilt wurden, je nach Schwere der Beschuldigung für bis zu zwölf Jahre gespeichert werden sollen. DNA-Proben Verurteilter sollen auf Dauer gespeichert bleiben. Die Konsultationsphase dazu endete vergangene Woche.

Die britische DNA-Datenbank enthält nach Angaben des Guardian mittlerweile 5,8 Millionen Datensätze. 850.000 davon stammen von Personen, die festgenommen, aber nie verurteilt wurden. (anw)