Satirewettbewerb zu Schäuble-Wahlplakat entfacht Urheberrechtsstreit

Der Aufruf des Weblogs netzpolitik.org zu "Remixen" eines Plakatmotivs der CDU mit dem Bundesinnenminister hat die Fotografin auf den Plan gerufen, die einen Urheberrechtsverstoß wittert und rechtliche Schritte androht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 540 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der Aufruf des Weblogs netzpolitik zu einem "Remix-Wettbewerb" für ein Motiv der aktuellen CDU-Wahlkampagne mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat die Fotografin auf den Plan gerufen. Laurence Chaperon, die nach eigenen Angaben das Foto "für eine einmalige Nutzung" auf einem Plakat der Christdemokraten oder die redaktionelle Verwendung lizenziert hat, wittert einen Urheberrechtsverstoß und hat dem Betreiber des Blogs rechtliche Schritte angedroht. Das Foto stehe "nicht für Diffamierung, nicht für Wettbewerbe" zur Verfügung, schrieb die Lichtbildhauerin ihm per E-Mail. Zugleich kündigte sie an, in den nächsten Tagen eine Rechnung für die Verwendung des Bilds auf der Webseite stellen zu wollen.

Im Mittelpunkt des am Montag von netzpolitik.org gestarteten Kreativkampfs steht ein Plakat, das den CDU-Politiker mit nachdenklicher Mine beim Zeitungslesen zeigt. Daneben steht der Claim: "Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit." Das Motiv sei doch geradezu eine Einladung, "etwas schönere Slogans abseits der Partei-PR zu bauen", befand der Netzpolitik-Gründer Markus Beckedahl. Obwohl es nur "Ruhm und Ehre" zu gewinnen gibt, trudelten bei ihm innerhalb eines Tages bereits 170 verfremdete Versionen ein. "Wir haben die Kraft für Sicherheit ohne Freiheit", dichteten die Nutzer da etwa. Oder sie legten dem von Beckedahl als "Überwachungsminister" titulierten Schäuble die Worte in den Mund: "Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast."

Die CDU selbst hat sich zu dem Fall noch nicht geäußert. Man habe derzeit andere Prioritäten, hieß es zunächst nur in der Pressestelle der Partei. Der selbst als Blogger aktive Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter sieht die Wiedergabe des Bildes unterdessen vom Zitatrecht gedeckt. Eine entsprechende Wiedergabe des Fotos sei jedenfalls dann zulässig, wenn es Teil eines eigenständigen Werkes wird und die Aussage ohne das Zitat nicht möglich wäre, erklärte er gegenüber heise online. Das sei hier offenkundig der Fall, denn ohne das Motiv gehe die inhaltliche Auseinandersetzung ins Leere. Es handele sich hier seiner Meinung nach um einen "geradezu klassischen Fall der Satire als Teil der politischen Auseinandersetzung". Hier hätten die Meinungs- und die Kunstfreiheit eindeutig Vorrang.

Ähnlich sieht die Sache Vetters auf IT-Recht spezialisierter Kollege Thomas Stadler. Allgemein gelte, "dass die (künstlerische) Auseinandersetzung mit einem anderen Werk im Wege der Satire oder Parodie zulässig ist und der Urheber des Ausgangswerks dies hinzunehmen hat". Er tendiere also grundsätzlich zur Zulässigkeit der Aktion. In dem Fall sei "mit Sicherheit eine hinreichend geleistete eigene geistige Befassung der Spötter mit dem Werk gegeben", befindet auch der Rechtsanwalt Markus Kompa in seinem Blog zum Medienrecht. Fotomontagen im politischen Bereich hätten die Rechtsprechung schon häufig beschäftigt. Dabei sei wiederholt die Meinungsfreiheit hochgehalten worden.

Beckedahl selbst ist nach einigen Telefonaten mit Rechtsanwälten zum Entschluss gekommen, die Sache notfalls rechtlich durchzustehen. "Ich halte die ganze Aktion und die Remixe für legitim, sonst hätte ich sie auch nicht gestartet", betont der Blogger. Es sollte "in unserer Demokratie" nicht möglich sein, "unliebsame politische Satire" durch das Urheberrecht wegzuklagen. Er habe die Auswahl der gezeigten Remixe aber eingeschränkt auf die "schönsten Motive". Der Rest sei im Netz an anderen Stellen bereits gespiegelt." Es existiere auch bereits ein praktischer Remix-Generator zum Selberbasteln.

Den "Schwarzen Peter" sieht Beckedahl ein bisschen auch bei der CDU. Diese deklariere auf ihrer Foto-Datenbank im Web bei den Plakatmotiven, dass die Bilder "zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009" bis Ende des Jahres honorarfrei genutzt werden dürften. Es sollte klar sein, dass der Remix-Wettbewerb auch im redaktionellen Rahmen stattgefunden habe. Die Sache berühre so neben dem Zitatrecht und der Satirefreiheit auch die Pressefreiheit.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)