US-Provider Comcast geht gegen Netzneutralität-Auflage vor

Ein knappes Jahr nach der Ankündigung, gegen eine Rüge der Federal Communications Commission (FCC) wegen der Blockade des Filesharing-Programms BitTorrent vorzugehen, hat der Kabelnetzbetreiber Klage erhoben.

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Der US-Kabelnetzbetreiber Comcast hat fast ein Jahr nach der Ankündigung, gegen eine Rüge der Federal Communications Commission (FCC) wegen der Blockade des Filesharing-Programms BitTorrent vorzugehen, tatsächlich Klage gegen die Entscheidung beim Berufungsgericht für den District of Columbia in Washington eingelegt. Die US-Regulierungsbehörde hatte ihre Abmahnung mit einem Verstoß Comcasts gegen die von ihr aufgestellten Prinzipien zur Einhaltung der Netzneutralität begründet. Erwartungsgemäß hält der Provider nun dagegen, dass die entsprechenden Leitlinien keine Gesetzeskraft hätten und die Anweisung der FCC zum Stopp der Filesharing-Bremse so nichtig sei.

Um Comcast einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen anzukreiden und Abhilfemaßnahmen durchzusetzen, hätte es zunächst ein zu verletzendes Gesetz geben müssen, schreibt der Zugangs- und Inhalteanbieter in seiner Klageschrift (PDF-Datei) , den das Netzmagazin ars technica veröffentlicht hat. Die Behörde habe ihre Ermahnungen auf eine "untergeordnete", rein ergänzende Gesetzesautorität gestellt. Diese sei zu vage, um in dem Fall rechtlich abgesichert durchgreifen zu können.

Die FCC stellte 2005 vergleichsweise allgemeine Leitlinien zur Sicherung des Prinzips des offenen Internet auf. Diese sichern Nutzern unter anderem Rechte zum Zugang zu gesetzesmäßigen Inhalten, zur Nutzung entsprechender Anwendungen und Dienste sowie zum Anschluss eigener Geräte an ein Netzwerk zu. Zugleich soll damit der Wettbewerb zwischen Netz-, Dienste-, Programm- und Inhalteanbietern gefördert werden. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Maßgaben gibt es bislang trotz vieler Anläufe im US-Kongress nicht. Die Regulierungsbehörde beruft sich aber auf Paragraph 230 im US-Telekommunikationsgesetz, dem Communications Act. Sie habe demnach die Verantwortung, die Einhaltung der "nationalen Internetpolitik-Vorgaben" der USA zu kontrollieren und durchzusetzen.

Im August vergangenen Jahres bescheinigte die FCC Comcast, "ungebührlich in die Rechte der Internetnutzer zu rechtmäßigen Inhalten im Netz und zur Verwendung von Applikationen ihrer Wahl eingegriffen" zu haben. Die Peer-2-Peer-Blockade habe rund um die Uhr stattgefunden, wobei der Provider sämtliche Inhalte seiner Kunden überwacht habe. Der Anbieter musste daraufhin innerhalb von 30 Tagen die Details seiner "Praktiken zum Netzwerkmanagement" offenbaren, einen Plan zur Befolgung der Auflage zum Stopp der Filtermaßnahmen vorlegen sowie seine Informationspolitik überarbeiten. Nun behauptet der Konzern, die P2P-Upload-Blockade nur sporadisch aktiviert und damit Belastungsspitzen "exzessives" Missbrauchsverhalten abgefedert zu haben.

Beobachtern erscheint unklar, was der Provider mit seiner späten Beschwerden letztlich ausrichten will. Sie verweisen darauf, dass der Gesetzgeber bei einem Erfolg der Klage mit einer gesetzlichen Fassung von Netzneutralitätsbestimmungen einen Zahn zulegen dürfte. Zuletzt unternahmen die US-Abgeordneten Ed Markey und Anna Eshoo von den Demokraten Anfang August mit der Vorlage eines Entwurfs für einen "Internet Freedom Preservation Act of 2009" einen neuen Anlauf für eine entsprechende gesetzliche Regelung. (Stefan Krempl) / (jk)