Internet-Zwangsfilter für US-Bibliotheken vor Gericht

Der Supreme Court hat heute Argumente für und wider die Rechtmäßigkeit von Internet-Zwangsfiltern angehört.

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Das oberste Gericht der USA hat heute Argumente für und wider die Rechtmäßigkeit von Internet-Zwangsfiltern angehört. Dabei trug der Verband US-amerikanischer Bibliotheken (ALA) vor, das Gesetz Children's Internet Protection Act (CIPA) verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und behindere die Forschung. Ein Vertreter der ALA meinte vor dem Supreme Court, die Filtertechnik funktioniere nicht korrekt. Sie schließe auch Material aus, das von der Verfassung geschützt sei, berichten US-amerikanische Medien.

Die Fachzeitschrift Journal of the American Medical Association hatte im Dezember 2002 eine Studie publiziert, aus der hervorgeht, dass US-amerikanische Schüler, die sich an Bibliotheks- oder Schulrechnern im Internet zu Schwangerschaften, Verhütung oder Geschlechtskrankheiten informieren wollen, wichtige Informationen nicht zu sehen bekommen. Bürgerrechtler meinen, dadurch würden insbesondere Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt, die sich keinen eigenen Internetanschluss leisten können. Die Regierung meint hingegen, so wie Bibliotheken keine pornografischen Bücher oder Zeitschriften anbiete, sollten sie auch pornografische Internetseiten ausschließen.

Paul Smith, ein Anwalt der ALA behauptete, es würden zehntausende nicht-pornografische Websites blockiert. Ein Richter wandte ein, es sei möglich, dass der Filter auf Wunsch für einzelne Internet-Angebote aufgehoben werden könne. Doch Smith meint, dies würde Websurfer in Bibliotheken stigmatisieren. Der Supreme Court wird laut den Berichten bis Juli über die Zwangsfilter entscheiden.

Öffentliche Bibliotheken sind in den USA durch den CIPA quasi dazu gezwungen, die bei ihnen angebotenen Internet-Inhalte zu filtern. Der CIPA sieht vor, dass staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängen sollten, ob an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend eingesetzt wird. Gegen das Gesetz hatten die ALA und die American Civil Liberties Union (ACLU) zusammen mit weiteren Bürgerrechtsgruppen geklagt und im Sommer 2002 Recht bekommen. (anw)