Bundesregierung nennt Details zu polizeilich geführten Datenbanken

Das Bundesinnenministerium hat auf Anfrage der Linksfraktion eine Aufstellung der beim BKA und der Bundespolizei vorhandenen Datensammlungen für Zwecke der Prävention und Strafverfolgung veröffentlicht.

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Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Fraktion der Linken eine umfangreiche Aufstellung (PDF-Datei) der beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei vorhandenen Datensammlungen für Zwecke der Prävention und Strafverfolgung veröffentlicht. Die Liste enthält Informationen zum Zeitpunkt der Einrichtung, Zweckbeschreibungen und die Zahl der enthaltenen Datensätze beziehungsweise der erfassten Personen und Gegenstände von Verbunddateien, die beim BKA gespeichert sind und aus verschiedenen Quellen gefüttert werden dürfen, sowie für sich stehende Zentral- und Amtsdateien.

Zu den besonders umstrittenen Dateien gehören diverse Informationssammlungen über "Gewalttäter", auf die die Anfrage besonders abzielte. In der sogenannten "Hooligan-Datei" waren nach Ausführungen des federführenden Innenministeriums im Juni 11.245 Personen aufgeführt. Ende Januar waren darin noch 10.711 "Gewalttäter Sport" gelistet. Auch über ein halbes Jahr nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenbank durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht prüft die Regierung eigenen Angaben zufolge weiterhin, ob entgegen der bisherigen Linie der Rechtsprechung für die Errichtung entsprechender Dateien der Erlass einer speziellen Rechtsverordnung erforderlich ist. Weiter betont das Innenministerium, dass aus der Datensammlung nicht hervorgehe, wie viele der in ihr gespeicherten Personen rechtskräftig verurteilt worden sind. Keine Erkenntnisse gebe es auch darüber, ob gegen die Betroffenen ein Ermittlungsverfahren laufe.

Über die Wirksamkeit der Hooligan-Datei schweigt sich das Ministerium ebenfalls aus. Diese ließe sich nur im Rahmen einer "zeitaufwendigen Abstimmung mit den Ländern" ermitteln, da diese die Datenbank hauptsächlich nutzten. Zur Einstellung von Daten auf Länderseite seien die Staatsschutzdienststellen und die Landeskriminalämter berechtigt. Abgerufen werden dürften die Angaben durch alle Polizeibehörden. Genutzt werden könnten sie etwa, um sich über bereits verfügte Ausreiseuntersagungen zu informieren und diese durchzusetzen. Die Auskunftserteilung an ausländische Polizeibehörden erfolge grundsätzlich einzelfallbezogen. Eine Statistik darüber werde nicht geführt.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in der sogenannten Anti-Terror-Datei 13.674 und in der Datei "International agierende gewaltbereite Störer" (IgaSt) Anfang Juni 2966 Personen gespeichert waren. Die zuletzt genannte Sammlung unterstützte die Verhütung und Aufklärung von Straftaten in Fällen politisch motivierter Kriminalität. Recht gut gefüllt sind auch die Dateien "Gewalttäter Links und Rechts" mit 1866 beziehungsweise 1328 Erfassten. Die Datenbank für politische motivierte Ausländerkriminalität fällt mit 154 geführten Personen dagegen vergleichsweise klein aus.

Zu den größten Dateien allgemein gehören Erkennungsdienstliche Behandlungen mit bald sechs Millionen Betroffenen, die Schengen-Fahndungsinstrumente mit bald 4,5 Millionen gelisteten Personen und 4,3 Millionen Sachen sowie Kriminalaktenaufzeichnung. Die Fingerabdruckdatei AFIS zur Personenidentifizierung enthält derzeit rund 2,5 Millionen Datensätze. Digital vorliegen hat das BKA bereits 2,2 Millionen Finger- und Handflächenabdrucke. In einer Zentraldatei zum Landesverrat führt die Wiesbadener Polizeibehörde 12.348 Personen. Die Aufstellung der Amtsdateien bezieht sich immer wieder auf den Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, des Mordes oder des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Umfangreiche Dateien werden ferner etwa zur Bekämpfung der Kinderpornographie, der Falschgeldkriminalität oder der Geldwäsche geführt. (Stefan Krempl) / (pmz)