Weitere Verschärfung des Gesetzes zum Jugendmedienschutz gefordert

Das neue Jugendschutzgesetz schließt laut Baden-Württembergs Sozialminister große Lücken bei den Neuen Medien. Die Verschärfungen würden jedoch nicht in allen Bereichen konsequent genug geregelt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das am 1. April in Kraft tretende Jugendschutzgesetz schließt nach Ansicht von Baden-Württembergs Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) große Lücken bei den Neuen Medien. Die Verschärfungen würden jedoch nicht in allen Bereichen konsequent genug geregelt. Repnik forderte in einem dpa-Gespräch, neben dem Verkauf auch den Verleih und den Vertrieb jugendgefährdender Computerspiele und Videofilme zu verbieten. "Wir werden notfalls rasch darauf drängen, das Gesetz nachzubessern."

Nach dem neuen Gesetz müssen nun auch Computerspiele wie bislang Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein -- in der Branche wurden dabei bereits Befürchtungen laut, für kleinere ausländische Firmen oder für kleinere Hersteller, die alternative Betriebssysteme wie Linux unterstützten, lohnte sich dadurch ein Bedienen des deutschen Markts gar nicht mehr. Alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sind Bücher, Videos, CDs, CD-ROMs und DVDs, die den Krieg verherrlichen, verboten.

Nach Ansicht Repniks wurde in der Vergangenheit oft unterschätzt, dass neben Rundfunk, Fernsehen und Film das Internet und Computerspiele einen wachsenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche ausüben. Allein über das von den Ländern eingerichtete jugendschutz.net würden jährlich mehr als 2.500 Seiten mit gewaltverherrlichenden, extremistischen oder pornografischen Inhalten aus dem Internet herausgenommen. "Wir wissen auch, dass wir nur die Spitze des Eisbergs erfassen", sagte der Minister. Repnik betonte, dass der Gesetzgeber nicht alles verbieten könne, was der Entwicklung von Kindern schade. "Die Eltern sind weiterhin die zentrale Erziehungsinstanz."

Das neue Jugendschutzgesetz, das seit 1985 geltende Bestimmungen ersetzt, war vor dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt lange in den Gremien vor sich hin gedümpelt. Anfang Mai 2002 aber, nachdem ein relegierter Schüler des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums 16 Menschen -- neun Lehrerinnen, vier Lehrer, eine Schülerin, einen Schüler sowie einen Polizisten -- erschossen und sich anschließend selbst getötet hatte, beschloss die Bundesregierung nach heftiger Aufregung über die Ursachen solcher Gewalttaten verschärfte Jugendschutzbestimmungen.

Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Kraft, der vor kurzem von den Länderministerpräsidenten abgesegnet wurde. Der Staatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem , Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

Zum neuen Jugendmedienschutzgesetz und dem neuen Medienstaatsvertrag, die ab dem 1. April gelten, siehe auch: (jk)