Kabinett beschließt Gesetz zum Schutz vor 0190-Missbrauch

Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem der Missbrauch bei der Nutzung der 0190er- und 0900er-Nummern eingedämmt werden soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 126 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von

Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem der Missbrauch bei der Nutzung der 0190er- und 0900er-Nummern eingedämmt werden soll. Anrufe dürfen künftig maximal drei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Anbietern drohe bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer, teilte das Verbraucherministerium mit.

Der Preis für die Nutzung der Nummer muss künftig angegeben werden, bevor Kosten entstehen. Jeder Nutzer soll bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Namen und ladungsfähige Anschrift eines Anbieters erfragen können. Das Gesetz sieht außerdem ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen.

Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Bis dahin müssten die Unternehmen ihre technischen Probleme gelöst haben, erklärte Verbraucherministerin Renate Künast. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

Nach den bisher vorliegenden Informationen gab es im nun beschlossenen Gesetzestext keine wesentlichen Änderungen zum zweiten Entwurf des Gesetzes zur "Bekämpfung des Missbrauchs von 190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern". Zur Kritik an diesem Gesetzentwurf siehe auch den Kommentar Noch immer kein wirksamer Schutz gegen 0190/0900-Missbrauch. (jo)