Bayern zieht Gesetzentwurf zur präventiven Überwachung zurück

Die bayerische Staatsregierung hat ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes vorläufig zurückgezogen.

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Die bayerische Staatsregierung hat ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes vorerst zurückgezogen. Damit liegt der Vorstoß für eine präventive Telekommunikationsüberwachung einstweilen auf Eis, geht aus einer Mitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Reinhard Vetter, hervor. Der Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass nicht mehr nur zur Strafverfolgung bei konkretem Tatverdacht, sondern bereits vorab zur Gefahrenerkennung und -abwehr die Polizei Telekommunikation wie Telefon, Fax, E-Mail, SMS überwachen, unterbrechen und ganz sperren darf.

Der Entwurf war bei Politikern und Datenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. So hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eindeutige rechtstaatliche Grenzen für die geplante präventive Telekommunikationsüberwachung gefordert. Der Straftatenkatalog sei einzugrenzen und die Betroffenen müssten klar bestimmt werden, wobei Berufsgeheimnisse zu berücksichtigen seien. Die Verwendung von Daten Nichtbetroffener müsse zudem auf die Abwehr schwerer Gefahren beschränkt werden. (anw)