EU-Kommission veröffentlicht Einzelheiten zum Kartellverfahren gegen Intel

Die EU-Kommission veröffentlicht Details dazu, wie Intel Hersteller und Einzelhändler bewogen haben soll, auf AMD-Prozessoren teilweise oder ganz zu verzichten.

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Die EU-Kommission hat heute die nichtvertraulichen Teile der Entscheidung im Kartellverfahren gegen den US-Prozessorhersteller Intel veröffentlicht. Bislang war sie – wie in ihrer Entscheidung vom 13. Mai 2009, in der sie wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Strafe von 1,06 Milliarden Euro verhängt hatte – nur allgemein auf Intels Geschäftspraktiken eingegangen. Nun gibt die EU-Kommission Details dazu bekannt, wie Intel Druck auf PC-Hersteller und Einzelhändler ausgeübt haben soll.

Der EU-Kommission liegt nach eigenen Angaben beispielsweise eine unternehmensinterne Präsentation des PC-Herstellers Dell vom Februar 2003 vor. Darin heißt es, falls Dell Prozessoren von AMD bestellen sollte, sei mit Reaktionen von Intel zu rechnen, die sich auf alle Geschäftsbereiche auswirken können. In einer E-Mail vom Februar 2004 habe ein Dell-Manager beschrieben, dass Intel die bisher gewährten Rabatte kürzen oder ganz streichen könne, falls der PC-Hersteller AMD-Prozessoren bestellen sollte.

Hewlett-Packard (HP) habe der EU-Kommission in einer Eingabe bestätigt, dass Intel-Rabatte in den Jahren 2002 bis 2005 damit verbunden gewesen seien, dass HP nicht weniger als 95 Prozent seines Prozessorenbedarfs für Desktopcomputer für Unternehmen bei Intel decke. In einer HP-internen E-Mail habe ein Manager darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarungen nicht nach außen kommuniziert werden dürften. Der japanische Elektronikkonzern NEC durfte nach den Rabattvereinbarungen nicht weniger als 80 Prozent der Prozessoren für seine Desktop-PCs und Notebooks bei Intel bestellen. Aus einer E-Mail eines Managers des chinesischen Computerherstellers Lenovo zitiert die EU-Kommission eine Passage, laut der nach dem Abschluss eines "lukrativen Geschäfts" mit Intel davon abgesehen werde, AMD-basierte Lenovo-Notebooks einzuführen.

Die Media Saturn Holding (MSH), nach Angaben der EU-Kommission Europas größter PC-Verkäufer, wurde demnach von Intel vom Oktober 2002 bis Dezember 2007 dazu angehalten, ausschließlich Computer mit Produkten des Prozessorherstellern anzubieten. MSH habe der EU-Kommission geschildert, es sei klar gewesen, dass Intel seine Vergünstigungen gekürzt hätte, wenn MSH auch Computer mit AMD-Prozessoren verkauft hätte. Dazu sei es aber auch nicht gekommen, da MSH das Szenario nicht getestet habe.

Neben diesen "bedingten Rabatten" wirft die EU-Kommission Intel auch "Zahlungen zur Verhinderung des Verkaufs bestimmter Erzeugnisse der Konkurrenz" vor. Beispielsweise seien Zahlungen an den PC-Hersteller Acer daran geknüpft gewesen, dass dieser den Start eines AMD-Notebooks vom September 2003 auf den Januar 2004 weltweit verschoben habe. Das sei durch eine E-Mail eines Intel-Managers belegt. HP wurde von Intel laut EU-Kommissin dazu bewogen, seine AMD-basierten Business-PCs nur an kleine und mittlere Unternehmen und nur über direkte Vertriebskanäle zu verkaufen.

Intel hat nach Überzeugung der EU-Kommission versucht, die Abmachungen mit MSH und den Computerherstellern vertraulich zu halten. Zwischen Intel und Dell gebe es keine schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen; anders im Fall HP, bei dem aber entscheidende Passagen nicht schriftlich niedergelegt worden seien. Schriftliche Vereinbarungen zwischen MSH und Intel enthielten zwar einen Vermerk, dass sie nicht andere Unternehmen ausschließen sollen. Dieser sei aber nach Aussage von MSH auf Anraten von Intel-Juristen hinzugefügt worden. De facto habe es sich um eine Exklusivvereinbarung zwischen dem Einzelhändler und Intel gehandelt.

Aus den Belegen, die die EU-Kommission gesammelt hat und nun präsentiert, gehe auch hervor, dass die Herausforderung durch AMD für Intel zu einer bestimmten Zeit immer größer geworden sei. Ein Dell-Verantwortlicher habe beispielsweise im Oktober 2004 Intel darauf hingewiesen, dass einige AMD-Produkte besser seien als Intel-Prozessoren und daher die Konkurrenz, die anders als Dell AMD-Prozessoren verwende, dem PC-Hersteller näher rückten. Intel selbst habe 2005 in einer Eingabe an die EU-Kommission erklärt, dass sich AMD durch den Marktstart seines Opterons stark verbessert habe.

Intel ist gegen die Entscheidung vom Mai bereits vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Berufung gegangen. Dort wirft sie der EU-Kommission Rechtsfehler vor. Die Kommission habe unter anderem nicht dargelegt, dass die Preisnachlässe zum Ausschluss von Wettbewerbern geeignet gewesen seien. Auch habe die EU-Kommission nicht untersucht, ob die Rabattvereinbarungen mit Kunden in der EU auch durchgeführt wurden und ob sie Wirkungen erzielt hätten. Die EU-Kommission habe Verfahrensfehler begangen, da sie Intel nicht angehört habe, obwohl sie neue Behauptungen aufgestellt hatte und neues Beweismaterial herangezogen wurde. Die EU-Kommission beteuert nun, dass sie den Fall von allen Seiten durchleuchtet habe. Intel habe zu allen Beweismitteln Stellung nehmen können. Darüber hinaus habe die Kommission dem Konzern mehr Rechte als sonst üblich eingeräumt und Fristen verlängert. (anw)