Frankreich: Harte Strafen für Urheberrechtsverletzung per Filesharing

Die Nationalversammlung hat die Strafvorschriften des "Hadopi 2"-Gesetzes endgültig abgesegnet. Von 2010 an drohen Urheberrechtsverletzern damit einjährige Internetsperren, hohe Geldbußen und bis zu drei Jahren Gefängnis.

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Die französische Nationalversammlung hat die lange umkämpften Strafvorschriften des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" am gestrigen Dienstag endgültig abgesegnet. Das Gesamtvorhaben will in Frankreich das auch hierzulande viel diskutierte Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Netz aufsetzen. Von Anfang 2010 an drohen Rechtsverletzern damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Für den entsprechenden Gesetzestext auf Basis eines Entwurfs der konservativen Regierung stimmten 258 Abgeordnete, 131 votierten dagegen. Von den 307 Volksvertretern der Regierungspartei UMP enthielten sich 55, sechs lehnten die Initiative ab. Von den 204 Delegierten der Sozialisten erteilten 113 dem Entwurf eine Absage. Die Oppositionspartei hat angekündigt, gegen das Gesetz erneut vor den Verfassungsrat zu ziehen. Sie hatte bereits den ersten Vorstoß vor dem französischen Verfassungsgericht zu Fall gebracht. Insgesamt zieht sich der Marathon über die Verabschiedung des Vorhabens bereits über mehr als ein Jahr hin.

Ursprünglich sollte eine Verwaltungsbehörde, die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet (Hadopi), die weitgehenden Sanktionen verhängen. Hier haben Regierung und UMP nun etwas nachgebessert: Über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen soll nun ein Gericht entscheiden, allerdings in einem Schnellverfahren.

Die Opposition und Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net monieren daher, dass den Betroffenen ein anständiges Verfahren verweigert werden solle. Zudem würden als Basis für die Verurteilung illegaler Filesharing-Aktivitäten allein IP-Adressen der Nutzer herangezogen, die nicht als gültige Beweismittel zu werten seien. "Hadopi 2 ist genauso gefährlich wie der erste Streich", betont ein Sprecher von La Quadrature du Net. Das dahinterstehende "Three Strikes"-Modell greife tief in die Grundrechte auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ein und sei nicht vereinbar mit neuen Ansätzen zur Vergütung von Künstlern etwa über eine Pauschalvergütung und globale Internetlizenzen.

Die verabschiedeten Sanktionen beziehen sich nicht nur auf die eigentlichen Rechtsverletzer, sondern auch auf "nachlässige" Inhaber von Internetanschlüssen. Wer Urheberrechtsverstöße über sein Netzwerk nicht verhindert, kann als Mitschuldiger mit einem einmonatigen Internetentzug und einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro belegt werden. Versucht ein Verurteilter, sich vorzeitig wieder einen Netzzugang zu verschaffen, droht ihm auch noch einmal eine Geldbuße von 3750 Euro. Während der Auszeit muss er zudem die Providergebühren weiter bezahlen.

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(Stefan Krempl) / (jk)