EU-Kommission legt Bericht zum Datenschutz vor

Durch ein Arbeitsprogramm sollen Unterschiede bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten beseitigt und der Datenaustausch erleichtert werden.

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Die EU-Kommission hat einen ersten Bericht über die Erfüllung der Datenschutzrichtlinie 95/46 vorgelegt. Seit 1994 werde ein wirksamer Datenschutz und ein erleichterter Austausch personenbezogener Daten realisiert, heißt es. "Da manche Mitgliedsstaaten die Richtlinie verspätet umgesetzt haben, kann die europäische Wirtschaft nicht alle damit verbundenen Vorteile nutzen", teilt die EU-Kommission mit. Der Bericht schlägt ein Arbeitsprogramm vor, das die Unterschiede abbauen soll. 2005 sollen die Ergebnisse nochmals überprüft werden. Der Bericht behandelt aber noch nicht die Datenschutzrichtlinie für den elektronischen Bereich vom vergangenen Jahr.

Im Dezember 1999 verklagte die Kommission Deutschland und vier weitere Länder vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Länder nicht alle für die Umsetzung der Richtlinie 95/46 erforderlichen Maßnahmen gemeldet hatten. 2001 setzte Deutschland die Richtlinie um, woraufhin die Kommission das Verfahren einstellte.

Frits Bolkestein, Kommissar für den Binnenmarkt, kommentiert: "Die Bürger Europas haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre, und dieser Bericht zeigt, dass die Datenschutzrichtlinie dazu beigetragen hat, dass sie auch tatsächlich in den Genuss dieses Rechtes kommen." Die europäische Wirtschaft könne nicht reibungslos funktionieren, wenn der freie Datenverkehr über Grenzen hinweg nicht gewährleistet ist. Rund 70 Prozent der für den Bericht befragten 10.000 Personen halten Datenschutzvorschriften für notwendig. Auch würden die meisten Unternehmen einsehen, dass der freie Datenverkehr nur möglich ist, wenn sie ihren Verpflichtungen nachkommen.

Siehe dazu auch: (anw)