Berliner Polizei fahndet per "stiller SMS"

Der Berliner Senat will nun die Rechtslage für den Einsatz der umstrittenen Fahndungsmethode prüfen lassen.

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Die Berliner Polizei spürt Tatverdächtige neuerdings auch mit der Versendung von heimlichen SMS auf. Nun will der Senat die Rechtslage für den Einsatz der umstrittenen Fahndungsmethode prüfen lassen. Bis Mitte April dieses Jahres hatten die Ermittler auf diese Weise 99 Gesuchte entdeckt, die mit einem empfangsbereiten Handy unterwegs waren. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) räumte ein, dass es teilweise erhebliche Bedenken von Datenschützern und Juristen gebe, selbst Staatsanwälte hatten früher schon den Einsatz "stiller SMS" kritisiert. Die Verdächtigen selbst können die von der Kriminalpolizei versandten Kurznachrichten nicht sehen.

Die Polizei kann mit Hilfe der heimlich verschickten Nachrichten den Aufenthaltsort von Verdächtigen angeblich bis zu 50 Meter genau bestimmen. Durch die verdeckten SMS-Nachrichten, die durch ein Programm des Bundsgrenzschutzes ermöglicht würden, gebe es aktuelle Verbindungsdaten, die von der Polizei bei Mobilfunkanbietern abgefragt würden, heißt es in Medienberichten.

Körting räumte laut Berliner Morgenpost ein, dass die Polizei ein weiteres Handy-Überwachungsprogram verwendet, den so genannten IMSI-Catcher. Dieser sei in fünf Fällen eingesetzt worden. Auch damit kann der Standort eines Handys festgestellt werden, wenn es eingeschaltet ist. Die Polizei und die Innenverwaltung wollten laut dem Bericht keine weiteren Details über die SMS-Überwachung preisgeben. Die Überwachung eines Verdächtigen per Telekommunikation sei im Paragraphen 100 der Strafprozessordnung geregelt, wird ein Polizeisprecher zitiert. Ursprünglich durften nur Straftaten wie Mord und Hochverrat mit der neuen Technik verfolgt werden. Mit der neuen Rechtsprechung nach dem Terrorangriff vom 11. September 2001 reiche eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" aus. (anw)