Internet Archive: Gericht wertet E-Book-Verleih als Urheberrechtsverletzung

Das Internet Archive scannte Bücher ein und verlieh sie, ohne eine Lizenz zu besitzen. Vier Verlage klagten dagegen – und bekamen nun Recht.

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(Bild: Proxima Studio/Shutterstock.com)

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Ein Gericht in den USA hat am Freitag entschieden, dass das Internet Archive mit seinem Verleih digitalisierter Bücher das Urheberrecht der jeweiligen Verlage verletzt. Die Non-Profit-Organisation Internet Archive mit Sitz in San Francisco (bekannt unter anderem für die "Wayback Machine") hat eigenmächtig zahlreiche Bücher gescannt und als digitale Version zur Leihe für ihre Nutzer angeboten. Während der Coronavirus-Pandemie hat die Organisation zudem das Prinzip "Ein Buch – eine Ausleihe" aufgegeben und einen Titel zum mehrfachen Verleih freigegeben. Dagegen haben vier große Verlage 2020 Klage eingereicht und nun Recht bekommen.

Unter den Millionen Buchtiteln, die das Internet Archive für seine "Open Library" eingescannt hat, befindet sich etliche, auf die noch Urheberrechtsansprüche bestehen. Das Internet Archive verlieh diese Titel genauso wie die anderen, die sich bereits in der Public Domain befanden. Eine Lizenzvereinbarung mit den Rechteinhabern bestand schon damals nicht, auch gab es keine Kompensationszahlungen; das Internet Archive berief sich auf eine "Fair Use"-Nutzung.

Mit Beginn der Coronapandemie Anfang 2020 lockerte das Internet Archive die Beschränkungen des Verleihs und wollte damit Ersatz für die vielerorts geschlossenen Büchereien und den erschwerten Zugriff auf Lernmaterial bieten. Daraufhin klagten die Verlage Hachette, HarperCollins, John Wiley & Sons und das zu Bertelsmann gehörende Penguin Random House wegen 127 ihrer Buchtitel, die das Internet Archive zum Verleih anbot.

Im Anschluss daran begrenzte die Organisation Mitte 2020 ihr Angebot wieder und beschränkte den Zugriff auf Titel der "Open Library" auf das zuvor praktizierte Modell (ein Buch – eine Ausleihe). Das Internet Archive versprach sich davon womöglich eine Rücknahme der Klage und eine Anerkennung der vorherigen Praxis. Doch dem folgte das Bezirksgericht für das südliche New York nicht (Aktenzeichen 20-cv-4160): Das Internet Archive könne sich nicht auf eine "Fair Use"-Ausnahme berufen und könne lediglich rechtlich erworbene Titel verleihen, wie dies Bibliotheken tun; das massenhafte Einscannen und Verleihen sei nicht zulässig und stelle eine Urheberrechtsverletzung dar, entschied das Gericht. Das Internet Archive kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

(tiw)