Wechsel zwischen Cloud-Anbietern: EU-Rat fordert Korrekturen am Data Act​

Die EU-Staaten tragen das geplante Datengesetz prinzipiell mit, drängen aber auf einen stärkeren Schutz von Geschäftsgeheimnissen und klarere Definitionen.​

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(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

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Der EU-Ministerrat hat sich am Freitag auf seine Position zum geplanten Data Act verständigt. Nutzer vernetzter Geräte und damit verbundener Dienste sollen nach dem Wunsch der Mitgliedsstaaten grundsätzlich Zugriff auf alle Informationen erhalten, zu deren Erzeugung sie beigetragen haben. Anbieter sollten ihnen die entsprechenden Daten standardmäßig in leicht zugänglicher Form in Echtzeit sowie kostenlos zur Verfügung zu stellen. Betroffen wären davon virtuelle Sprachassistenten und Chatbots wie Alexa, Siri, Assistant, Cortana oder ChatGPT, aber auch Dienste bis hin zu vernetzten Autos, Industriemaschinen und Windrädern.

Kernanliegen der Initiative ist es, den Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander und mit der öffentlichen Hand zu verbessern. Das Datengesetz soll zur Entwicklung neuer Dienstleistungen beitragen, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Der Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten soll erleichtert werden. Öffentliche Stellen werden dem Plan nach auf Daten des Privatsektors zugreifen und diese verwenden können, wenn dies unter "außergewöhnlichen Umständen" etwa in einem öffentlichen Notfall wie Überschwemmungen und Waldbränden oder zum Erfüllen eines gesetzlichen Mandats erforderlich ist.

Die Mitgliedsstaaten tragen den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf grundsätzlich mit, machen sich aber für einige Nachbesserungen stark. So wollen sie eine klarere Definition des Anwendungsbereichs der Verordnung, insbesondere mit Blick auf das Internet of Things (IoT). Der Data Act soll demnach auf die Funktionen der von den vernetzten Produkten erhobenen Daten abstellen, nicht auf die Geräte und Maschinen selbst. Klarstellungen halten die EU-Länder auch beim Zusammenspiel mit bestehenden Rechtsvorschriften wie dem Data Governance Act und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für nötig.

Der Rat setzt sich ferner für einen stärkeren Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Immaterialgüterrechten ein. Er drängt auf zusätzliche Leitlinien für eine angemessene Entschädigung für die Bereitstellung der Daten und Streitbeilegungsmechanismen. Für erforderlich hält er klarere und allgemeiner anwendbare Bestimmungen rund um einen "wirksamen Wechsel" zwischen Datenverarbeitungsdiensten in der Cloud. Bedarf für Feinabstimmungen sieht das Gremium der Regierungsvertreter bei Anträgen öffentlicher Stellen auf gemeinsame Datennutzung aufgrund außergewöhnlicher Notwendigkeiten.

Das EU-Parlament hat seinen Kurs mit ähnlichen Änderungsanträgen bereits Mitte März abgesteckt. Damit können die Verhandlungen über die endgültige Fassung der Verordnung nun starten. Da die Positionen nicht sehr weit auseinanderliegen, dürfte die Kompromisssuche nicht allzu schwer fallen.

(vbr)