Bundesdatenschutzbeauftragter: Telegram verstößt gegen die DSGVO

Die Bundesdatenschutzbehörde moniert, dass der Messenger-Dienst Telegram keine Ansprechperson für Behörden benennt und daher eine DSGVO-Pflicht nicht befolgt.

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Telegram-Logo auf Handy-Bildschirm

(Bild: Justlight/Shutterstock.com)

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Bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stößt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beim Messenger-Dienst Telegram derzeit rasch an Grenzen. Dies räumt die Behörde in einem Verfahren ein. Gegenstand ist die Beschwerde eines Freiheitsfoo-Aktivisten, wonach Telegram ein Auskunftsersuchen zu gespeicherten Nutzerdaten nicht korrekt bearbeite.

Das Unternehmen mit Sitz in Dubai ist für Behörden nicht einfach erreichbar: Telegram komme nämlich der Pflicht gemäß Artikel 27 DSGVO nicht nach, einen Vertreter als Ansprechperson für amtliche Anfragen zu benennen.

"Dadurch gestaltet sich die Bearbeitung von Beschwerden in diesen Fällen häufig als langwierig und schwierig", erklärte ein Mitarbeiter des Referats für Telemedien der Aufsichtsbehörde, "Ich werde jedoch darauf hinwirken, dass sich die Sach- und Rechtslage in Ihrer Angelegenheit in Gänze aufklärt und komme dann unaufgefordert wieder auf Sie zurück. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld."

Bisher verweise Telegram nur auf eine Anschrift in Großbritannien. Habe ein Unternehmen keine Niederlassung in der EU, müsse es einen Ansprechpartner für Behörden angeben.

Die Beschwerde beruht darauf, dass Nutzer beim Versuch, ein Auskunftsverfahren an den Betreiber des Chatdienstes zu starten, ihrerseits mit einem Chatbot konfrontiert werden. Die Auseinandersetzung mit diesem führt laut dem Ersteller der Eingabe "dann zu einem wochenlangen Hin und Her, das den Eindruck erweckt, als versuche man Auskunftsersuchende möglichst zu vergrämen". Letztlich laufe das Verfahren auf den Rat hinaus, auf einem PC das eingeschränkte Rechner-Programm für den Web-Dienst von Telegram zu installieren und darüber seine Daten abzurufen. Chatgruppen-Aktivitäten und -Verläufe, die der Betreiber auf Servern an unbekannter Stelle speichere, blieben so außen vor.

Die deutsche Justiz streitet sich parallel seit Langem mit Telegram über die Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in der Auseinandersetzung inzwischen zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 5,125 Millionen Euro gegen Telegram ausgestellt. Die Dubaier Firma russischer Eigentümer hat Rechtsmittel eingelegt. Sollte es bei der Strafe bleiben, ist offen, wie sie bei dem weitgehend unkooperativen Anbieter Telegram vollstreckt werden könnte. Auch deutsche Strafverfolger beklagen mangelnde Kooperation Telegrams selbst bei Ermittlungen wegen schwerer Straftaten.

Erfolgreicher war Kelbers Team beim Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und der Generalzolldirektion: Beide verlangten bei geforderten Auskünften über gegebenenfalls gespeicherte Daten eines Antragstellers von diesem zunächst eine "Selbstauskunft": Sie wollten damit herausfinden, wo oder in welchem Zusammenhang er das Aufbewahren persönlicher Informationen über ihn in den Behörden vermute. Das BMVg drängte Bürger sogar, sensible personenbezogene Daten in unverschlüsselten E-Mails zu übermitteln. Als die Bundesdatenschutzbehörde beiden Ämtern ihre anderslautende Rechtsauffassung mitteilte, lenkten diese ein und versicherten, auf die Bitte einer Präzisierung von Auskunftsersuchen grundsätzlich verzichten zu wollen.

(ds)