EU-Rat weist Kompromiss zu Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen zurück

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union will im Streit um die Aussperrung notorischer Urheberrechtsverletzer vom Internet selbst einen gemäßigten Paragrafen zum Grundrechtsschutz nicht akzeptieren.

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Bei den derzeit noch inoffiziellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament der Europäischen Union über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen im Internet ist eine Einigung in weite Ferne gerückt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) will auch den Vorschlag für einen aufgeweichten Paragrafen zum Grundrechtsschutz im Kampf um ein "Three Strikes"-Verfahren bei der geplanten Novellierung des Telecom-Pakets nicht akzeptieren.

Eine Sitzung von Vertretern der verschiedenen Positionen endete so am Mittwochabend ohne Verständigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext. Nun müssen die Parteien in den eigenen Reihen noch einmal den Spielraum für Änderungen ausloten. Andernfalls droht die Tagung des offiziellen Vermittlungsausschusses am 4. November zu platzen. Damit wäre die gesamte angestrebte Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt wohl kaum noch zu retten.

Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, setzte sich zuletzt für eine Klausel ein, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen will.

Ein solches Zugeständnis sollte den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer ­ wie etwa das Sperren von Internetzugängen ­ nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften.

Trautmann betonte in der Schlussrunde der Hinterzimmergespräche, dass die von Bürgerrechtlern als nicht ausreichend kritisierte Kompromissformel der einzig gangbare Weg für die Abgeordneten sei. Andernfalls würde die Parlamentsseite auf dem unveränderten Korrekturvorschlag 138 bestehen. Die Auseinandersetzung um die Grundrechtsklausel entwickelt sich so zu einem Machtspiel zwischen Volks- und Regierungsvertretern vor dem geplanten Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon Anfang 2010. Die EU-Reform soll die Mitspracherechte des Parlaments stärken. Beobachter gehen davon aus, dass damit auch die Bedenken des Juristischen Dienstes des Abgeordnetenhauses gegen den Änderungsantrag 138 in seiner ursprünglichen Form hinfällig werden.

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren nach dem Widerstand im Rat gegen den von Trautmann aufgezeigten Kompromiss wieder offen ist, zeigte sich "La Quadrature du Net" enttäuscht über den Stand der Verhandlungen. Die deutliche Ansage des Parlaments in den Lesungen des Novellierungsprojekts sei schon durch die Position der Verhandlungsführerin in "nutzloses" Fachgeschwätz und einen "sanften Konsens" aufgelöst worden, erklärte ein Sprecher der Bürgerrechtsorganisation. Die Minister der EU-Mitgliedsstaaten hätten den Änderungsantrag 138 nicht rasch genug vom Tisch bekommen können, um das Internet "ohne Störung durch die Judikative regulieren" zu dürfen. Der Fall drohe ein Paradebeispiel für die Machtlosigkeit der Abgeordneten zu werden.

"Wenn das Parlament den Diplomaten des Rates nicht Paroli bieten kann, steht es schlecht um die Demokratie in der EU", kritisierte auch Benjamin Henrion, Präsident des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), den Lauf der Dinge gegenüber heise online. Auch ansonsten wird der Druck von Bürgerrechtlern auf die Volksvertreter stärker, in der Grundrechtsfrage nicht nachzugeben. So appelliert etwa die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) in einem offenen Brief an die Abgeordneten, die "Kernbedeutung" des Änderungsantrags beizubehalten. Ansonsten drohe die Glaubwürdigkeit des Parlaments Schaden zu nehmen. Auch der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzverbände BEUC und die Providervereinigung EuroISPA haben die Abgeordneten in separaten Stellungnahmen (PDF-Datei) aufgefordert (PDF-Datei), ihren demokratischen Auftrag wahrzunehmen und ihre in den bisherigen Abstimmungen gezeigte Haltung durchzusetzen.

(psz)