SCO muss Ordnungsgeld zahlen

Die Unix-Firma soll auf der deutschen Homepage gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen haben.

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SCO Deutschland muss 10.000 Euro Ordnungsgeld bezahlen. Grundlage für die Entscheidung des Landgerichts München I ist eine einstweilige Verfügung des Unternehmens Tarent und des LinuxTags gegen SCO. Danach darf das Unternehmen nicht behaupten, Linux enthalte unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO. Dagegen soll SCO auf seiner Homepage verstoßen haben, weshalb Tarent im Juni ein Ordnungsverfahren beantragt hatte.

Das Gericht wirft laut einer Mitteilung der Tarent GmbH SCO "fahrlässiges Verhalten" beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor. Dort soll auch nach der einstweiligen Verfügung die Behauptung zu lesen gewesen sein, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistigen Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können".

Tarent-Anwalt Till Jaeger sieht sich in der Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die Behauptungen von SCO als "massive geschäftsschädigende Äußerungen" anzusehen sind, die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen. Mit unbewiesenen Behauptungen werde auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst gemacht. Bei SCO Deutschland ist zurzeit niemand für eine Stellungnahme zu erreichen; zum Antrag auf ein Ordnungsverfahren betonte Hans Bayer, Geschäftsführer von SCO Deutschland, bereits Anfang Juni gegenüber c't: "Unsere Intention war, uns konform zu verhalten." Der Verstoß gegen die einstweilige Verfügung sei nicht vorsätzlich geschehen. (anw)