Hansenet speichert TK-Daten weiterhin nicht auf Vorrat

Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen Hansenet hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt gegen den Beschluss der niederen Instanz, die eine Befreiung von den Speicherpflichten ablehnte.

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Hansenet widersetzt sich weiterhin den gesetzlichen Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen hat einem Sprecher zufolge beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das einen Antrag der Firma auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren über sechs Monate hinweg im September abgelehnt hatte. Derzeit gilt bei dem Provider daher die Ansage: "Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung werden wir die Vorratsdatenspeicherung nicht vollumfänglich umsetzen." Details will das Unternehmen nicht bekannt geben.

Strafverfolger beschweren sich unterdessen laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" über die Praxis der Tochter von Telecom Italia. Das Magazin zitiert aus einem internen Vermerk von Ermittlern, wonach die Firma nach wie vor "nicht über die zur Vorratsdatenspeicherung der betreffenden Verkehrsdaten notwendigen technischen Anlagen verfügt". Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei Hansenet die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Vorratsdaten zu ermöglichen. Als offizieller Grund werde angegeben, dass man die Aufbewahrung der Nutzerspuren für verfassungswidrig halte. Der Konzern wolle aber offensichtlich auch Geld sparen.

Auch das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Bis zu einer voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 ergehenden Entscheidung haben die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes gerade eine Auflage verlängert, wonach Ermittler nur zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden bei den Providern erhalten dürfen. TK-Unternehmen wie die Mobilfunkanbieter
Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile sowie die Provider BT Deutschland und QSC dürfen laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin derzeit von der zuständigen Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Die Berliner Richter befanden, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten ohne angemessene Kostenerstattung verfassungswidrig sei. Hansenet hofft nun, einen vergleichbaren Bescheid von der Berufungsinstanz zu erhalten. (it)