Wissenschaftler setzen auf Bundestagspetition für Open Access

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" unterstützt eine Bürgerinitiative, die sich für den "kostenlosen Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" einsetzt.

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Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" unterstützt eine Bürgerinitiative, die sich für den "kostenlosen Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" einsetzt. Die entsprechende Petition an den Bundestag fordert, dass wissenschaftliche Beiträge, "die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen". Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, sollen entsprechende Vorschriften erlassen und die technischen Voraussetzungen schaffen.

Zur Begründung hat Hauptpetent Lars Fischer vorgebracht, dass der Staat Forschung und Entwicklung jährlich mit rund 12 Milliarden Euro fördere. Es sei nicht angemessen, dass die Ergebnisse dann "überwiegend in kostenpflichtigen Zeitschriften publiziert" würden und der Steuerzahler noch einmal zur Kasse gebeten werden. Andere Länder hätten vergleichbare Vorhaben bereits umgesetzt. Die von manchen Verlagen gefürchtete grundsätzliche Struktur des wissenschaftlichen Publikationswesen habe sich dadurch nicht verändert.

Das Aktionsbündnis unterstreicht, dass der Gesetzgeber nicht länger die kommerzielle Verwertung von öffentlich produziertem Wissen bevorzugt schützen dürfe. Das Bundesjustizministerium habe sich bisher aber geweigert, der "weltweiten Tendenz zugunsten Open Access auch in der Gesetzgebung durch die Verankerung eines Zweitverwertungsrechts für Autoren Rechnung zu tragen". Auch konstruktive Vorschläge des Bundesrats seien zurückgewiesen worden. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung müsse daher nun aktiv werden.

Ansporn für den Gesetzgeber erhofft sich die Forschervereinigung mithilfe der Petition von "der Basis". Öffentlich produziertes Wissen müsse als Grundregel allen gehören und von allen frei nutzbar sein. Die kommerzielle Verwertung von Wissen sollte nur die jeweils etwa durch erhebliche Mehrwertwertleistungen zu rechtfertigende Ausnahme sein. Der Vorstoß könne ein "erster wichtiger Schritt werden", das Recht aller an einem freien Zugang zum "Allgemeingut Wissen" einzufordern. Die Zeichnungsfrist für die Petition endet am 22. Dezember.

(vbr)