Amazons "Geschenk-Patent" zu neuem Leben erweckt

Eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat den Widerruf des seit Jahren umstrittenen Patents aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung an die niedere Instanz zurückgegeben.

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Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA hat den 2007 erfolgten Widerruf des seit Jahren umstrittenen "Geschenk-Patents" von Amazon am gestrigen Mittwoch aufgehoben. Die Berufungsinstanz des Patentamts folgte einem Antrag des Online-Händlers, der im August 2008 Widerspruch gegen die Nichtigkeitserklärung des Patents (Nr. EP 0 927 945) eingelegt hatte. Sie hob die Entscheidung der Einspruchsabteilung auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an diese zurück.

Das Patent schützt ein Verfahren zum Einlösen von Geschenkgutscheinen im Internet und ist mit dem "1-Click"-Patent verwandt, das vom US-Patentamt 2007 in weiten Teilen für ungültig erklärt worden war. Amazon erhebt damit Schutzansprüche etwa auf die Suche nach Adressdaten im Netz, Nachfragen per E-Mail oder einen Online-Einkaufswagen.

Der Förderverein für Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der zusammen mit Fleurop und der Gesellschaft für Informatik (GI) 2004 Einspruch gegen das weit gefasste Patent erhoben hatte, kritisierte die Entscheidung. Die Beschwerdekammer habe sich gesträubt, eine Anwendung des "Verbots von Patenten auf Software" zu diskutieren. "Einmal mehr zog man sich auf formelle Spielereien zurück, um im Ergebnis einen Zombie künstlich am Leben zu halten", beklagt Georg Jakob, der den FFII in der Anhörung vertrat. Amazon hat bisher keine Stellungnahme abgeben.

(vbr)