Britische Regierung stellt Entwurf für "Three Strikes"-Gesetz vor

Wirtschaftsminister Peter Mandelson hat zusammen mit Kultusminister Ben Bradshaw einen Gesetzesvorschlag präsentiert, das ein Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen im Netz vorsieht..

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Die britische Regierung hat am heutigen Freitag einen Gesetzesvorschlag (Digital Economy Bill) vorgestellt, der unter anderem den Urheberrechtsschutz im Internet verbessern soll. In dem von Wirtschaftsminister Peter Mandelson und Kultusminister Ben Bradshaw präsentierten Entwurf ist ein Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Netz vorgesehen. Wer mit illegalen Filesharing-Aktivitäten gewerbliche Gewinne einfährt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Pfund (55.000 Euro) belegt werden können. Haftstrafen, wie sie etwa ein vergleichbares Gesetz in Frankreich oder auch das hiesige Urheberrechtsgesetz in schweren Fällen ermöglichen, sind für diesen Bereich nicht vorgesehen.

Internetprovider werden gemäß der bereits mehrfach angekündigten Initiative angehalten, ihren Kunden beim Verdacht auf Copyright-Verstöße Warnhinweise zu senden. Sie müssen die Zahl der ausgesandten Mitteilungen notieren und diese Angaben Rechteinhabern etwa aus der Musikindustrie zur Verfügung stellen. Diese können dann zivilrechtliche Schritte einleiten. Zugangsanbieter, die den Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Geldstrafen bis zu 250.000 Pfund (280.000 Euro). Laut dem für die Netzwelt zuständigen "Digital Britain"-Minister Stephen Timms unterstützt die Internetbranche den Ansatz trotzdem weitgehend.

Ein Sprecher des britischen Kultusministeriums betonte, dass konkrete Maßgaben für die vorgesehenen Internetsperren nicht Teil des Gesetzes seien. Man könne hier nicht von einem "Three Strikes"-Modell im klassischen Sinn sprechen. Laut Timms könnten bei wiederholten Rechtsverletzungen verschiedene "technische Maßnahmen" eingesetzt werden, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichten. Bevor entsprechende Sanktionen verhängt werden könnten, müsse zunächst klar sein, dass das Warnverfahren allein keine Abhilfe schaffe.

Die Regulierungsbehörde Ofcom soll mit einer Studie herausfinden, wie sich der Ansatz auf rechtswidrige Download-Aktivitäten auswirkt. Als Messlatte hat die Regierung eine Absenkung entsprechender Tätigkeiten und des davon verursachten Internetverkehrs um 70 Prozent innerhalb eines Jahres angesetzt. Letztlich wäre es dann auch die Ofcom, die Sanktionen beim Provider durchsetzen soll. Kritische Beobachter halten dieses Verfahren aber für unvereinbar mit den Bestimmungen zum Grundrechtsschutz im novellierten Telecom-Paket der EU, das Nutzern das Recht einräumt, gehört zu werden.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschläge zur Vereinfachung des Systems zur Erteilung kollektiver Lizenzen und zur Nutzung "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr aufzufinden sind. Bei Bürgerrechtlern und Bloggern hatte für Unruhe gesorgt, dass dem Wirtschaftsminister das Recht eingeräumt werden soll, künftig das britische Urheber- und Patentrecht auf dem Verordnungsweg – damit ohne echte parlamentarische Kontrolle – ändern zu können. Der Passus ist eingeschränkt auf die Zielsetzung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern oder zu reduzieren. Die Regierung meint, damit rasch auf technologische Veränderungen in der Online-Welt reagieren zu können. (vbr)