USA machen Dampf bei Anti-Piraterie-Abkommen

Die Verhandlungsführer des geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) sind sich laut dem Büro des US-Handelsbeauftragten einig, die umkämpfte Vereinbarung "2010 so früh wie möglich" zu verabschieden.

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Die Verhandlungsführer des geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) sind sich laut einer Mitteilung aus dem Büro des US-Handelsbeauftragten einig, das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen"2010 so früh wie möglich" zu verabschieden. Ihr nächstes Treffen haben die Delegierten für Januar 2010 in Mexiko angesetzt. In Folge sollen die Arbeiten an der Vereinbarung zügig abgeschlossen werden.

Abgesandte von Australien, der EU sowie einzelner ihrer Mitgliedsstaaten, Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Singapur und den USA beendeten ihre jüngste und sechste Verhandlungsrunde am 6. November in Seoul. Dabei ging es nach Angaben des US-Handelsbeauftragten vor allem um den besonders umstrittenen Teil zur zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern in der digitalen Welt. Wie im Vorfeld der Runde bekannt wurde, sollen dabei auch Verfahren einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße etwa durch illegale Filesharing-Aktivitäten bis hin zu Internetsperren gemäß dem "Three Strikes"-Modell in Betracht gezogen werden.

Auch das heikle Thema der Transparenz einschließlich von Möglichkeiten für die Öffentlichkeit, noch Einfluss auf den bisher hinter verschlossenen Türen gehaltenen Verhandlungsprozess zu nehmen, stand gemäß US-Regierung auf der Agenda. Bislang werden die aktuellen ACTA-Entwürfe trotz heftiger internationaler Kritik wegen Verstößen gegen demokratische Gepflogenheiten als Verschlusssache gehandelt. Ob und wie die beteiligten Staaten im Endspurt mehr Offenheit gewährleisten wollen, verrät Washington nicht.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verwies unterdessen darauf, dass der Prozess einer Geheimhaltung nicht bedürfe. Auch das von den USA gewählte Verfahren über ein "Schlupfloch in der demokratischen Zurechenbarkeit" durch eine Verwaltungsanordnung ohne Einbezug des Parlaments enthalte Kontrollmöglichkeiten. Diese sollten bei den ACTA-Verhandlungen endlich angewendet werden.

Auch die europäischen Bürgerrechtler von La Quadrature du Net beäugen die Entwicklungen rund um ACTA weiterhin skeptisch. Sie verwiesen darauf, dass der voraussichtlich zumindest in dem Abkommen enthaltene Ruf nach "freiwilligen Kooperationsvereinbarungen" zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Copyright-Verletzungen bereits Eingang gefunden habe in die jüngste Mitteilung (PDF-Datei) der EU-Kommission zur "verbesserten Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Binnenmarkt" vom September. Dabei schätze Brüssel das Filesharing-Phänomen aber analytisch falsch ein und zöge daher verkehrte Schlüsse. Alternativen zur "Unterdrückung auch nicht-kommerzieller Nutzungen geschützter Werke" seien nicht erörtert worden. Die in Betracht gezogenen Abhilfen können so die Grundrechte der EU-Bürger unterlaufen und die ökonomische Entwicklung des Internet hemmen. (je)