Kostenfalle Call by Call

Der Anbieter PM2 Telecommunications hat seine Minutenpreise für Call-by-Call-Gespräche ins Ausland über die Vorwahl 01056 überraschend von wenigen Cent auf bis zu 1,50 Euro pro Minute erhöht.

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Von
  • Urs Mansmann

Mit der Rechnung flatterte in den vergangenen Wochen vielen Telefonkunden eine böse Überraschung ins Haus: Telefonate über die Sparvorwahl 01056, lange Zeit einer der günstigsten Anbieter, waren plötzlich um das bis zu 75-Fache teurer geworden. Statt weniger Euro sollten die Kunden nun plötzlich hunderte Euro für Auslandstelefonate bezahlen. Das kam umso überraschender, als Telefonate über die 01056 schon seit Jahren sehr günstig waren.

Viele Betroffene fanden sich im Forum des Branchendienstes Billiger Telefonieren zusammen. Der Dienst hatte bereits im August vor Preiserhöhungen gewarnt, ebenso das Telekommunikations-Magazin Teltarif. Der Anbieter PM2 Telecommunications hat inzwischen Insolvenz angemeldet, nach einem Bericht von Teltarif geschah das bereits Mitte September, also wenige Wochen nach der Preiserhöhung.

Teltarif zufolge hatte der Anbieter die Tarifansage vor Beginn des Gesprächs just in dem Moment abgeschaltet, in dem er eine Preiserhöhung vornahm. Die sonst übliche Pressemitteilung zu Preisänderungen unterließ das Unternehmen offenbar ebenfalls, vorgeblich aufgrund technischer Probleme. Nutzer berichten, dass das Unternehmen die Tarife zweimal erhöht hat, beispielsweise für Telefonate nach Russland. Die kosteten ursprünglich lange Zeit 2 Cent pro Minute, dann bis zum 1. Oktober 23,9 Cent, ab 2. Oktober kosteten Anrufe über die 01056 dann sogar 1,42 Euro. Derzeit liegt der Preis bei 10,55 Cent. Wir versuchten, eine Stellungnahme der Firma zu erhalten, erreichten aber unter der im Impressum angegebenen Telefonnummer niemanden.

Die Schadenshöhe kann indes nicht ins Unermessliche wachsen: Das Unternehmen begrenzt nach eigener Auskunft die Rechnungshöhe auf maximal 600 Euro im Monat. Für einen Widerspruch gegen die Rechnung hat das Unternehmen indes gute Gründe geliefert: Ausgerechnet bei einer drastischen Preiserhöhung die Tarifansage wegfallen zu lassen und die Information an Preisvergleichs-Dienste zu unterlassen kann man durchaus als Arglist werten. Für einen Anwalt ist das eine gute Vorlage für eine Anfechtung.

Wer einem Posten auf seiner Telekom-Rechnung widersprechen will, muss nach Auskunft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beim betroffenen Call-by-Call Anbieter schriftlich Widerspruch einlegen. Kürzt man die Telefonrechnung, muss man außerdem die Telekom darüber informieren, welchen Teil der Rechnung dies betrifft. Falls man eine Telefonrechnung ohne Einzelverbindungsnachweis erhält, sollte man diesen nachträglich anfordern.

Wer solchen Ärger vermeiden will, sollte ausschließlich Anbieter mit Tarifansage wählen – und konsequent auflegen, wenn keine ertönt. Dazu rät derzeit aus aktuellem Anlass auch die Verbraucherzentrale Berlin. Vor längeren Gesprächen empfiehlt sich zusätzlich der Blick auf die Homepage des Anbieters; die jeweils aktuelle Tarifliste sollte man dann abspeichern, um einen Beleg in Händen zu halten. (uma)