Neuer EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation tritt in Kraft

Brüssel hat das lange umstrittene Richtlinienpaket zur Novellierung der Regulierung von Telekommunikationsnetzen im Amtsblatt veröffentlicht. Es bringt Vorgaben für den Wettbewerb, Internetsperren und Datenschutz mit sich.

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Brüssel hat am Freitag das lange umstrittene Richtlinienpaket zur Novellierung der Regulierung von Telekommunikationsnetzen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es bringt neue Vorgaben unter anderem für den Wettbewerb, Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen sowie zum Verbraucher- und Datenschutz mit sich, die mit der offiziellen Verkündung der entsprechenden Gesetzestexte in Kraft treten. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, begrüßte das Telecom-Paket im Rahmen der Tagung des Treffens des EU-Telekommunikationsrats in Brüssel als "deutliches Signal für mehr Wettbewerb und Investitionen in schnellere Kommunikationsnetze und -dienste". Diese erwartete Wirkung komme angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise zur rechten Zeit und werde sich "positiv auf die gesamtwirtschaftliche Lage auswirken".

Mit dem Richtlinienbündel haben sich die Mitgliedsstaaten das Ziel gesetzt, innerhalb von fünf Jahren 75 Prozent der Bevölkerung mit Datenübertragungsraten jenseits von 50 MBit/s anzubinden. Es umfasst Vorgaben zur Aufteilung des Funkspektrums und für die Verwendung der "digitalen Dividende", die mit der Abschaltung analoger Rundfunkkanäle frei wird, für drahtlose Breitbandverbindungen zum Schließen der viel beschworenen "weißen Flecken" im ländlichen Raum. Dazu kommen Förderanreize für den Aufbau künftiger Netzwerkgenerationen, wobei der Rat sich mit seiner Linie zur Stärkung der Rolle der früheren Staatsmonopolisten größtenteils durchgesetzt hat. Eine "Risikoteilung" etwa zwischen der Deutschen Telekom oder der spanischen Telefónica und kleineren Anbietern wird zugelassen. Drittanbieter dürfen aber nicht von der Nutzung neuer Netze ausgeschlossen werden.

Bis kurz vor dem Beschluss des neuen Rechtsrahmens durch das EU-Parlament Ende November war eine Klausel für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße umkämpft. Der Kompromiss sieht vor, dass Maßnahmen der Mitgliedsstaaten rund um den Zugang zu oder die Nutzung von Diensten und Applikationen in elektronischen Netzwerken die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Gemeinschaftsrecht dargelegten Grundrechte beachten sollen. Zudem wird den EU-Ländern nahegelegt, vor dem Griff zu Mitteln wie dem Kappen von Internetzugängen gemäß dem "Three Strikes"-Modell ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus ...") den Nutzern ein "faires und unparteiisches Verfahren" zu garantieren. Ferner soll das Recht auf eine "effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung" einer entsprechenden Maßnahme zugesichert werden.

Schwach sind die Formulierungen zur Netzneutralität ausgefallen. Demnach haben Netzbetreiber Kunden über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" allein zu informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Dienste wie Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Nutzer bewahren. Zusätzlich können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Weiterer Bestandteil ist die Reform der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Diensteanbieter werden damit erstmals zur Information über Datenpannen verpflichtet. Dazu kommen Auflagen zum Einsatz von Cookies. Für Verbraucher wird ein Anspruch auf einen Anbieterwechsel innerhalb eines Arbeitstages oder die Begrenzung maximaler Vertragslaufzeiten auf zwei Jahre festgeschrieben.

Die Bundesregierung will die neuen Bestimmungen "so rasch wie möglich" in nationales Recht umsetzen. Genauere Angaben zum Zeitplan und dem konkreten Umfang des Anpassungsbedarfs konnte das federführende Wirtschaftsministerium auf Anfrage von heise online zunächst nicht machen. Den Großteil des Pakets müssen die 27 Mitgliedsstaaten bis Juni 2011 implementieren. Die mit enthaltene Verordnung zur Einrichtung eines Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) findet dagegen unmittelbar Anwendung und tritt in 20 Tagen in Kraft. Dessen Einsetzung wertet EU-Medienkommissarin Viviane Reding als "deutliches Zeichen, dass wir es ernst meinen, wenn wir sagen, dass sich die Telekommunikationsbetreiber und Verbraucher in Europa beim Netzzugang und beim Angebot von Kommunikationsdienstleistungen nicht mehr durch nationale Grenzen eingeschränkt fühlen sollen".

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(jk)