Zahl der behördlichen Kontenabfragen erneut deutlich gestiegen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat laut einem Zeitungsbericht im Jahr 2009 auf Ersuchen von Finanzämtern und Sozialbehörden 43.066 Kontostammdaten abgerufen. Das sind 28 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Jahr 2009 auf Ersuchen von Finanzämtern und Sozialbehörden insgesamt 43.066 Kontostammdaten abgerufen. Das sind fast 10.000 Abfragen oder 28 Prozent mehr als noch im Vorjahr, meldet die Neue Osnabrücker Zeitung. Im Vergleich zu 2005, als das Kontenabrufverfahren eingeführt wurde, habe sich die Zahl der Datenzugriffe sogar verfünffacht. Bereits im August zeichnete sich eine deutlich steigende Tendenz für das vergangene Jahr ab. Damals war bekannt geworden, dass das BZSt allein im ersten Halbjahr 17.626 Kontenabrufe durchgeführt hatte.

Weiterhin steigendes Interesse an den Kontenübersichten haben vor allem die Sozialbehörden. Bearbeitete das Bundeszentralamt 2008 noch 2109 Anfragen aus diesem Bereich, waren es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr bereits 5775. Das entspricht einem Zuwachs von 173 Prozent. Neben Finanzämtern sind zudem Arbeitsämter vorne in der Statistik mit dabei. Der Zugriff auf den Datenpool wird vom BZSt gesteuert. Über einen erfolgten Kontenabruf werden Betroffene im Steuerbescheid informiert. Die Einzelheiten regeln das Kreditwesengesetz und die Abgabenordnung. Voraussetzung für eine Abfrage ist ein konkreter Verdacht. Erhärtet sich dieser, kann von Banken die Offenlegung von Guthaben und Kontobewegungen beansprucht werden. Für separat erfolgende Abfragen von Strafverfolgungsbehörden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Diese werden in einer getrennten Statistik erfasst.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte die Zunahme der Abrufzahlen mit dem Hinweis, dass das noch vergleichsweise junge Instrument nach einer Anlaufzeit nun offenbar voll in Anspruch genommen werde. Dies diene der Steuerehrlichkeit und der Gerechtigkeit. Für Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), ist die Entwicklung dagegen besorgniserregend. Er forderte die Bundesregierung auf, das Verfahren der Kontenabrufe restriktiver zu handhaben. Das einfache System über das Bundeszentralamt ermutigt seiner Ansicht nach geradezu zum Datenzugriff. Je mehr sich das Verfahren in der Praxis etabliere, desto exzessiver kontrollierten die Behörden. Dabei würden nicht immer die gesetzlichen Einschränkungen beachtet.

CDU/CSU und FDP hatten sich im Herbst in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Kontenabrufverfahren "überprüfen" zu wollen. Seitdem ist in diesem Bereich aber offenbar wenig passiert. Die Liberalen hatten zunächst eine Einschränkung der Befugnisse für die Abfragen der Kontostammdaten angestrebt, konnten sich damit aber nicht gegen die Union durchsetzen. (pmz)