Trotz prinzipieller Bedenken: Games-Branche will von Urheberabgabe profitieren

Der Game-Verband hat eine Verwertungsgesellschaft gegründet. Darüber sollen Unternehmen und Entwickler die Vergütung für Privatkopien geltend machen können.

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(Bild: SolidMaks / Shutterstock.com)

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Von dem millionenschweren Kuchen für die pauschale Vergütung von Urhebern für private Kopien will künftig auch die Games-Branche eine Scheibe abhaben. Der Game-Verband hat dafür in diesem Monat die "Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games" (VHG) ins Leben gerufen. Interessierte Unternehmen aus dem Sektor sollen darüber die Urheberrechtsabgabe geltend machen können. Nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sind dazu Entwicklungsstudios und Herausgeber ("Publisher") von Games berechtigt. Pendants zur VHG in anderen urheberrechtlichen Bereichen sind etwa die GEMA (Musik), die VG Wort (Text) und die VG Bild-Kunst (Fotografie, Malerei und bildende Kunst).

"Privatkopien entstehen bei vielen verschiedenen in der Games-Kultur typischen Handlungen wie der Aufzeichnung des Spielgeschehens oder beim Erstellen von Screenshots", heißt es dazu beim Game-Verband. Derartige private Nutzungen geschützter Werke erlaubt das Urheberrechtsgesetz. Kreative und Verwerter werden dafür durch die Privatkopievergütung kompensiert. Hersteller, Vertriebsstellen und Importeure von PCs, Smartphones und Speichermedien sammeln zu diesem Zweck über den Kaufbetrag bereits seit vielen Jahren die pauschale Urheberabgabe ein. Über die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte – kurz ZPÜ – werden diese Gelder an alle Verwertungsgesellschaften je nach entsprechender Nutzung der von ihnen vertretenen Rechte weitergeleitet. Diese schütten sie dann an ihre Mitglieder aus.

Bisher haben Games-Unternehmen von dem Verfahren keinen Gebrauch gemacht. "Zwar sehen wir das aktuelle System der Privatkopievergütung als Verband mit der großen Mehrheit unserer Mitglieder durchaus kritisch und stehen für eine Modernisierung ein", begründet Game-Geschäftsführer Felix Falk die längere Abstinenz. Bis dahin sei es aber entscheidend, dass auch Games-Unternehmen – wie andere Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft – die Option hätten, ihren Anteil an der Urheberabgabe zu erhalten. Bisher seien die den Vertretern der Branche zustehenden Vergütungen an andere Medienbranchen abgeflossen. Künftig könnten Entwickler und Verleger über die VHG darauf zugreifen. Für Spieler ändere sich dadurch nichts, neue Gebühren würden nicht fällig.

Mit der Gründung der VHG erhofft sich Christian-Henner Hentsch, Leiter Recht und Regulierung bei dem Verband sowie frischgebackener Geschäftsführer der neuen Verwertungsgesellschaft, auch einen Schritt zur weiteren Professionalisierung und breiteren Aufstellung des Ökosystems für die Games-Branche in Deutschland. Der Anschluss an das Vergütungssystem sei "nicht nur gerecht", sondern trage auch zu einem starken Sektor bei. Details zu dem Beteiligungsverfahren erläutert die Interessenvertretung in einer Frage-Antwort-Liste. Bis zur ersten Ausschüttung werde es voraussichtlich ein bis zwei Jahre oder sogar länger dauern, ist dieser zu entnehmen. So müsse die VHG etwa noch vom Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zugelassen werden.

"Die Privatkopie gilt nicht für Software, für die nach dem Urheberrecht lediglich Sicherungskopien erlaubt sind, die jedoch nicht vergütungspflichtig sind", führt der Verband etwa auch aus. "Bei Let’s Plays und Screenshots wird aber gerade nicht der Code, sondern ausschließlich der auf dem Bildschirm dargestellte urheberrechtlich geschützte Inhalt vervielfältigt." Nicht umfasst seien auch öffentliche Wiedergaben, also der Upload auf Online-Plattformen oder das Livestreaming. Laut Schätzungen des Digitalverbands Bitkom fließen seit 2014 jährlich rund 70 Millionen Euro von den IT-Unternehmen an die Verwertungsgesellschaft im Rahmen der Vergütung. Die Lobby-Organisation plädierte vor einigen Jahren dafür, mithilfe von Systemen zum Digital Rights Management (DRM) auf individuelle Vergütungen für Urheber umzustellen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

(mki)