Einschränkungen für Werbung: Für Frankreichs Influencer ist "die Party vorbei"

Frankreich droht Influencern mit hohen Strafen, sofern sie sich nicht an ein neues Gesetz halten. Die Flucht ins Ausland schützt auch nicht.

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(Bild: Daxiao Productions/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Während Influencer in Deutschland schon länger Werbung in den sozialen Medien kennzeichnen müssen, geht Frankreich mit einem neuen Gesetz einen Schritt weiter. Frankreichs Influencer müssen zukünftig nicht nur Werbung in Postings und Videos deutlich kennzeichnen, sondern dürfen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr bewerben. Bei Nichteinhaltung der Gesetzesvorgaben drohen Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen.

Frankreichs Regierung will mit dem neuen Gesetz Influencern Einschränkungen auferlegen, die für klassische Werbung schon seit vielen Jahren existieren. Darunter fällt etwa das Verbot für das Bewerben von Sportwetten und im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz Schönheitsoperationen und Nikotinbeuteln sowie medizinische, medikamentöse oder chirurgische Behandlungen. Angekündigt hatte Frankreichs Regierung den Plan zu Beginn dieses Jahres.

Auch dürfen nicht domestizierte Tiere Berichten zufolge nicht mehr in Werbebeiträgen eingesetzt werden. Werbung für Glücksspiel sei nicht untersagt, unterliege aber Einschränkung – sie müsse mit dem Hinweis "Verboten für Minderjährige" versehen werden und dürfe nur auf Plattformen erscheinen, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. So kämen mit YouTube, Instagram, TikTok, Facebook, Twitter und Co. so ziemlich alle Plattformen, auf denen hohe Reichweiten erzielt werden können, nicht in Betracht.

Wirtschaftsminister Bruno Le Maire erklärte im französischen TV: "Die Party ist vorbei für all diejenigen, die glauben, dass man im Internet frei betrügen kann." Influencer könnten sich dem Gesetz auch nicht entziehen, wenn sie ins Ausland fliehen und sich weiterhin an Menschen in Frankreich richten würden, außerdem müssten diese in der EU eine Haftpflichtversicherung abschließen, um potenziellen Opfern eine Entschädigung zu zahlen. Zusätzlich müsse ein gesetzlich Vertreter innerhalb der EU ernannt werden.

Schätzungen französischer Abgeordneter zufolge betreffe das Gesetz circa 150.000 Influencer und Influencerinnen. Zeitgleich kündigte die Regierung Frankreichs eine Spezialeinheit aus Ermittlern an, die Verstöße gegen das Gesetz bei der Justiz anzeigen sollen. Unter den Abgeordneten hätten einige noch strengere Regeln etwa zu Werbung für Alkohol oder ungesundem Essen gefordert, diese wurden Berichten zufolge aber von der zweiten Parlamentskammer einkassiert. Le Maire stellte klar, dass lediglich eine kleine Minderheit unter den Influencern missbräuchliche Praktiken anwenden würde.

Die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) habe einer Influencerin die Art irreführender Geschäftspraktiken in ihrer Werbung für Babyausstattung untersagt, berichtet die FAZ. In ihren Beiträgen habe sie den Verzicht auf die Chemikalie Bisphenol A in beworbenen Babyflaschen und Schnullern herausgestellt, die gesetzlich ohnehin verboten sind. Zudem habe sie Produkte aufgrund ihrer Zusammensetzung ohne Nachweise und Pflaster zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung beworben, dessen Wirkung wissenschaftlich nicht belegt ist.

(bme)