Privatsender gegen Widgets auf ihren Wellen

Der Verband der Privaten beklagt die Möglichkeit der "parasitären Nutzung" durch neuartige Fernsehgeräte, die als Internet-Terminals Zusatzanwendungen neben den TV-Sendungen erlauben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 323 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) beklagt mögliche "parasitäre Nutzung" bei Fernsehern, die mit eingeschränkter Internetfähigkeiten die Nutzung von Zusatzanwendungen erlauben. Bei den von den Herstellern so genannten Hybrid-TVs könnten anderen Medienunternehmen die Zuschauerreichweite der Sender "abgreifen" und damit ohne jede Investition eigene Werbeerlöse generieren, heißt es in einem Forderungspapier der Lobbyvereinigung. So könne "ein fremdes Programm und ein fremdes Publikum als Zielgruppe" ausgenutzt werden.

Hersteller wie Panasonic, Samsung oder Sharp haben im vergangenen Herbst internettaugliche Geräte vorgestellt, bei denen der Zuschauer über Widgets Inhalte wie Wetter, Nachrichten, Börsenkurse oder Musik- und Videoclips per Fernbedienung abrufen kann. Philips setzt bei seinen Fernsehern sogar auf eine offene Internetplattform. Der Kunde wolle eine Mischung aus beiden Welten haben und neben dem Programm auch etwa eine Kommunikationsanwendung starten, begründete Volker Blume von dem Elektronikfabrikanten den neuen Marktvorstoß auf dem VPRT-Symposium "Perspektiven für die Kreativität" am gestrigen Donnerstag in Berlin.

Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL, bezeichnete die Technik dagegen als problematisch: "Wenn ich neben einer werbefreien RTL-Nachrichtensendung eine Applikation mit Werbung starten kann, entgeht uns Geld." Für diese Konstruktion brauche es eine politische Lösung, da entsprechende Fälle "momentan zwischen Urheber- und Wettbewerbsrecht durchrutschen". So gebe es keine Handhabe der Sender gegen die "offen parasitäre Nutzung" ihrer Inhalte durch Dritte.

Die Privaten wurmen vor allem ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Rundfunk- und der Telemediendienst erreichten auf demselben Bildschirm zwar zur gleichen Zeit dasselbe Publikum, heißt es beim VPRT. Doch für beide Hälften des Displays gälten unterschiedliche Regeln. So dürften die Sender nur 12 Minuten Werbung pro Stunde zeigen und in diverse Formate gar keine Spots einblenden. Die Telemedienanbieter dürften dagegen theoretisch "60 Minuten pro Stunde, 24 Stunden am Tag neben jedem Format und in jeder Form" Dauerwerbung betreiben. Die bisherige Grenze des Zulässigen müsse daher den neuen Entwicklungen angepasst werden. Zugleich seien Rechteinhaber auch gegen eine "mittelbare Ausnutzung ihrer Rechte und Leistungen" zu schützen. (vbr)