Geplantes Schweizer Verbot von Gewaltspielen nimmt erste Hürde

Die Rechtskommission des Ständerats hat zwei im Juni vom Nationalrat verabschiedete Motionen für ein Verbot des Verkaufs von Gewaltspielen befürwortet.

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Die Rechtskommission des Schweizer Ständerats fordert ein Verbot oder zumindest die Einschränkung des Verkaufs von Gewaltspielen in der Schweiz. Sie hat laut Mitteilung zwei Motionen der großen Kammer des Parlaments, des Nationalrats, vom Juni 2009 befürwortet. Dabei sprach sie sich einstimmig für ein Verbot des Verkaufs solcher Spiele an Kinder und Jugendliche aus und mit 9 zu 3 Stimmen für ein absolutes Verbot.

Die Rechtskommission meint, Kinder und Jugendliche müssten vor Gewaltdarstellungen in den Medien geschützt werden. Sie wolle mit der Annahme der Motionen ein Zeichen setzten, wonach "Jugend und Gewalt" nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem darstelle. Die genaue Ausgestaltung der Regelung müsse noch geprüft werden.

Die beiden Motionen müssen nun im Ständerat behandelt werden. Falls dieser zustimmt, müsste die Schweizer Regierung, der Bundesrat, einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser hatte allerdings schon erklärt, dass der Artikel 135 StGB mit dem absoluten Verbot von Gewaltdarstellungen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalte. Er sei grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar. Deshalb lehne die Regierung eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze ab.

Die Rechtskommission hat sich außerdem mit einer Motion befasst, in der es um eine Erhöhung der Strafe für Kinderpornographie geht. Sie hat einstimmig beantragt, diese in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Außerdem solle geprüft werden, welche weiteren Maßnahmen Verstärkung der Strafverfolgung hier ergriffen werden könnten. (anw)