Justizministerium hofft bei Websperren auf "abgerundete Lösung"

Staatssekretär Max Stadler betonte bei der Debatte im Bundestag über die Online-Petition gegen das Gesetz zu Webseiten-Blockaden, dass die geplante Aussetzung der Sperrpflichten rechtmäßig und ein Aufhebungsgesetz unnötig sei. Franziska Heine, Initiatorin der Petition, forderte die Aufhebung des Gesetzes.

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Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, betonte bei der öffentlichen Debatte über die Rekordpetition gegen das Gesetz zu Webseiten-Blockaden im Bundestag am heutigen Montag, dass die geplante Aussetzung der Sperrpflichten durch die Bundesregierung rechtmäßig sei. Aufgrund der allgemeinen Bedenken gegen das Zugangserschwerungsgesetz, die sich auch in dem von über 134.000 Bürgern mitgetragenen Petition an die Volksvertreter verdeutlich hätten, habe Schwarz-Gelb vereinbart, nur die Löschung kinderpornographischer Inhalte "mit aller Kraft" zu betreiben. Es sei dagegen nicht vorgesehen, das von der neuen Koalition größtenteils ungeliebte Normenwerk "insgesamt nicht zu praktizieren". Eine solche Teilanwendung der Bestimmungen stehe im Einklang mit dem Gesetz, da darin der Löschansatz bereits verankert sei.

Insgesamt hofft der FDP-Politiker auf eine "abgerundete Lösung". Der Bundestag werde "in angemessener Zeit" mit der angekündigten Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Löschung von Kinderpornos befasst werden, betonte Stadler. Eine solche Regelung sei nötig, da das bestehende Instrumentarium zum Entfernen einschlägiger illegaler Inhalte direkt an der Quelle im Netz noch verbessert werden könne. Zugleich versicherte der Liberale, dass die schwarz-gelbe Initiative "keinen Automatismus" vorsehe, "dass man plötzlich doch zum Sperren übergeht". Die Gegner von Websperren müssten daher mit der Entwicklung "sehr zufrieden" sein.

Die Initiatorin des erst Monate nach Ende der Unterzeichnungsfrist im Petitionsausschuss behandelten Bürgerbegehrens, Franziska Heine, sprach sich dagegen für eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes aus. Es sei wichtig, das "für die Demokratie schädliche Gesetz aus der Welt zu schaffen", sagte die Berlinerin bei der Aussprache unter Verweis auf entsprechende Gesetzesinitiativen der Opposition. Der derzeitige Zustand der "halb-aktiven" Sperren und der damit verknüpften rechtlichen Grauzone sei für alle Beteiligten nicht tragbar. Zugleich unterstrich sie erneut, dass das Zugangserschwerungsgesetz mit seiner "gefährlichen Symbolpolitik" des reinen Versteckens kinderpornographischer Materialien "erhebliche Schaden für die Informations- und Meinungsfreiheit anrichten würde". Notfalls werde der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur Verfassungsbeschwerde einlegen.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums gab zu Protokoll, dass "es keine Sperrliste des Bundeskriminalamtes gibt". In Erwartung des Inkrafttreten des Gesetzes am morgigen Dienstag sei ein "Anwendungserlass" an die Wiesbadener Polizeibehörde formuliert worden, der die Linie der Bundesregierung "unmissverständlich" darlege. Das BKA sei zudem angewiesen, die bestehenden Sperrverträge mit fünf großen Providern zu kündigen, insofern sie sich mit Erlangen der Rechtsgültigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes nicht von selbst erledigen würden.

Bedenken der Grünen, dass die Sperrbestimmungen nicht "par ordre de mufti" ausgesetzt werden könnten, teilte der Polizeirechtsexperte nicht. Er verwies weiter darauf, dass die Bundesregierung in Gespräche über eine Verbesserung der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit dem Department of Homeland Security der USA eingetreten sei, "damit dort besser, schneller, effektiver reagiert werden kann".

Für die SPD-Fraktion bezeichnete es Stefan Schwartze offen als "Fehler", dass die Sozialdemokraten in der vergangenen Legislaturperiode am Beschluss des umkämpften Gesetzes mitwirkten: "Wir haben unsere Position grundsätzlich verändert." Wichtig sei es vor allem auch, die Prävention und den Kinderschutz nach vorne zu treiben. Eine Abgesandte des Bundesfamilienministeriums verwies auf entsprechende Modellprojekte wie die Charité-Initiative "kein-taeter-werden.de".

Die Frage, ob es sich bei der Besprechung nicht um eine "Phantomdiskussion" handle, warf der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder auf. Von Heine wollte er genau wissen, welche ihrer Argumente nicht schon im Gesetzgebungsverfahren vorgebracht worden seien. Sein Parteikollege Thomas Feist wunderte sich, ob es "günstig" sei, "die Strafverfolgung gegen die Informationsfreiheit auszuspielen". Ob eine rasche Löschung kinderpornographischer Inhalte ohne die "rechtsstaatlichen Prüfungen", die den geplanten Sperren vorgeschaltet werden sollten, letzterer zuträglich sei, wagte er zu bezweifeln.

Nach Ansicht von Martin Dörmann, der als SPD-Verhandlungsführer maßgeblich am Zustandekommen des Zugangserschwerungsgesetzes beteiligt war, hat die Petition die Netzpolitik "nach vorne gebracht". Sie habe auch zu "erheblichen Verbesserungen" am ursprünglichen Regierungsentwurf geführt.

Heine erwiderte, dass vor allem die aktuelle Debatte über den Jugendschutz-Medienstaatsvertrag (JMStV) der Länder und damit verknüpfte neue Zensurbefürchtungen "Zweifel aufkommen lassen", ob die Nutzer bei entsprechenden gesetzgeberischen Vorhaben mittlerweile ausreichend beteiligt würden. Eine ungeklärte Frage sei auch, was mit den von Zugangsanbietern auf eigene Kosten schon implementierten Sperrinfrastrukturen geschehen solle. Man könne den Providern wohl kaum einfach vorschreiben, sie wieder abzubauen. Der Ausschuss wird in den kommenden Sitzungen nun über mögliche Schlussfolgerungen aus der Petition und Empfehlungen an die Fachgremien des Bundestags entscheiden. (jk)