Neuer Adobe-Server legt PDF-Dokumente an die lange Leine

Der für das Behörden- und Unternehmensumfeld entwickelte Policy Server soll intern und extern verteilte PDF-Dokumente vor dem Zugriff Unbefugter schützen.

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Ende dieses Jahres soll ein weiterer Adobe-PDF-Server das Licht des Marktes erblicken. Der für das Behörden- und Unternehmensumfeld entwickelte Policy Server soll intern und extern verteilte PDF-Dokumente vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Er vergibt nicht nur Zugriffsrechte, Gültigkeitsfristen und Freigaben -- etwa für Drucken, Bearbeiten oder Signieren --, sondern kann diese auch überwachen. So sollen sich etwa vertrauliche Dokumente, die nur für vier Augen bestimmt sind, von Dritten nicht öffnen lassen. Der Clou: Selbst wenn die Firma, etwa eine Bank oder Anwaltskanzlei, das Schriftstück bereits verbreitet hat, kann sie im Nachhinein noch die Zugriffsrechte ändern. Damit das alles funktioniert, braucht es offensichtlich mehr als einen simplen Passwortschutz, wie man ihn von PDF schon seit Längerem kennt.
Wie genau der Policy Server den Daumen auf seine PDFs hält, konnten wir bei Adobe noch nicht in Erfahrung bringen. Interessant ist vor allem, wie genau das System vorgehen wird, um die berechtigte Person -- oder gar den berechtigten Rechner -- zu identifizieren. Adobe-Sprecher Christoph Sahner deutete gegenüber heise online an, dass die neuen PDF-Funktionen im Zusammenhang mit den Reader Extensions stehen -- eine Erweiterung der PDF-Spezifikation, die auch Bearbeitungsfunktionen wie etwa Kommentar- oder Formularwerkzeuge im Adobe Reader individuell freischaltet. Vermutlich veranlasst ein derart geimpftes PDF den Reader, beizeiten nach Hause zum Policy Server zu telefonieren und den aktuellen Stand der Berechtigungen zu checken.
Archive und Bibliotheken könnten beispielsweise flexibel steuern, welche Inhalte zum Download stehen oder nur am Bildschirm angezeigt werden dürfen. Vorsicht dürfte künftig geboten sein, wenn man pikante Dokumente als PDF in die Finger bekommt. Es könnte durchaus passieren, dass der Urheber sich abgesichert hat und das unangenehme Beweismaterial nachträglich unbrauchbar macht.